Ärzteschaft

Remdesivir: G-BA bestätigt geringen Zusatznutzen für Patienten mit „noch nicht sehr schwerer Lungenentzündung“

  • Donnerstag, 16. September 2021
/Kunal, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich zurückhaltend zum Nutzen des Medikaments Remdesivir bei der Behandlung von COVID-19-Erkrankungen geäußert. Erwachsene Patienten mit noch nicht sehr schwerer Lungenentzündung könnten davon profitieren, erklärte das Gremium der gemein­samen Selbstverwaltung nach ihrer Sitzung heute. Der Ausschuss für Arzneimittel im G-BA hatte die Ent­scheidung zu Remdesivir auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt.

Aufgrund von Unsicherheiten bei den angewendeten Therapiealternativen und der teils heterogenen Studienlage, wird das Ausmaß des Zusatznutzens aber nur als gering eingestuft. Für schwerer erkrankte Erwachsene und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren habe kein Zusatznutzen festgestellt werden können.

Remdesivir war vom US-Pharmakonzern Gilead ursprünglich für die Bekämpfung des Ebolavirus ent­wickelt worden. Nach Ausbruch der Coronapandemie galt es eine Zeit lang als Hoffnungsträger. Es erhielt im Juli 2020 als erstes Mittel in der EU eine Zulassung unter Auflagen zur spezifischen Behandlung bestimmter Patienten.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, erläuterte: „Bei einer Patientengruppe – Erwach­sene, deren durch Coronaviren ausgelöste Lungenentzündung noch nicht sehr schwer ist – erholten sich bis zum Studienende unter Remdesivir mehr Patientinnen und Patienten von der Krankheit als unter den Vergleichstherapien.“

Laut Zulassung darf Remdesivir angewendet werden bei Erwachsenen und Jugendlichen mit einer Lungenentzündung, bei der eine zusätzliche Gabe von Sauerstoff, aber noch keine invasive Beatmung erforderlich ist.

Einfluss auf Überleben ist noch nicht beurteilbar

Ob Remdesivir auch Einfluss auf das Überleben der Patienten hat, habe wegen sehr unterschiedlicher Ergebnisse in den eingeschlossenen Studien nicht bewertet werden können. Studien vom Beginn der Pandemie seien zudem nur eingeschränkt auf die heutige Versorgungslage übertragbar.

Patienten könnten „aufgrund der gewachsenen Therapieerfahrungen generell anders und besser behan­delt werden, insbesondere auch wegen des Einsatzes von Dexamethason, das die Abwehrreaktionen des Körpers begrenzt“, so Hecken.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte sich bereits im November 2020 reserviert geäußert. Ein Expertengremium kam zu dem Schluss, dass das Mittel „keinen bedeutenden Einfluss auf die Sterb­lichkeit“ habe. Das gelte auch für andere wichtige Faktoren wie den Bedarf an künstlicher Beatmung oder die Zeit bis zu einer Besserung. Es sei zudem noch nicht ausgeschlossen, dass das Medikament auch Schaden anrichten könnte. Dazu kämen die Kosten.

Der Beschluss des G-BA tritt mit Veröffentlichung am 16. September 2021 in Kraft. Auf Grundlage des heutigen Bewertungsergebnisses vereinbaren nun der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer Gilead den zukünftigen Erstattungsbetrag.

nec/dpa

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