Ärzteschaft

98 Prozent der Ärzte erfüllen Fortbildungspflicht

  • Freitag, 3. Juli 2015

Berlin – In Sachen Fortbildung sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußerst vorbildlich. Rund 98 Prozent kommen fristgerecht ihrer Fortbildungspflicht nach, wie Auswertungen der KBV zeigen.

„Die hohe Quote belegt, dass es für Ärzte und Psychotherapeuten selbstverständlich ist, sich kontinuierlich fortzubilden“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Er wies darauf hin, dass sich das Wissen in der Medizin etwa alle fünf Jahre verdopple. „Wenn wir manche Behandlung heute noch so durchführen würden, wie wir es in der Ausbildung gelernt haben, könnten die Patienten uns zu Recht eine Fehlbehandlung vorwerfen.“

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind entsprechend der Berufsordnungen und nach dem Sozialgesetz verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um die Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenz zu gewährleisten. Seit 2004 müssen sie dies alle fünf Jahre belegen und dazu mindestens 250 Fortbildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. In der Regel erfolgt das durch ein Zertifikat der zuständigen Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer.

Für Ärzte und Psychotherapeuten, die vor dem 30. Juni 2004 zugelassen waren, endete vor einem Jahr bereits zum zweiten Mal der Nachweiszeitraum. Bis 30. Juni 2014 waren bundesweit 93.206 Ärzte und Psychotherapeuten aufgefordert, die verlangte Punktzahl zu dokumentieren. 91.410 und damit etwa 98 Prozent von ihnen sind ihrer Fortbildungs­pflicht fristgerecht nachgekommen!

EB

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