Bundesärztekammer sieht Pläne für TI-Pauschale kritisch

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die von der Ampelkoalition geplante Pauschale zur Kostenabdeckung im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Konzeption für ungeeignet. Die vorgesehene Neuregelung zur TI-Finanzierung in Arztpraxen wurde auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) scharf kritisiert.
„Die zukünftig notwendigen Komponenten und Dienste sind nicht abschließend bekannt, deren Preise dementsprechend unbestimmt“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses im Bundestag.
„Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden“, warnte Reinhardt.
Denn mit der Einführung einer monatlichen Pauschale könne nicht gewährleistet werden, dass Anbieter von Komponenten und Diensten diese Zahlungsmodalität übernähmen. „In diesem Fall würden die betroffenen Praxen in Vorleistung in mindestens fünfstelliger Höhe treten müssen. Das ist nicht zu verantworten.“
Diese negativen Effekte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden, mahnt Reinhardt an. Eine Dynamisierung der monatlichen Pauschalen und damit deren sachgerechte Anpassung sollte durch Verhandlungen von Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen.
Außerdem hebt der BÄK-Präsident in dem Schreiben auf Neuregelungen des Authentifizierungsverfahrens ab, das Versicherte durchlaufen müssen, um Zugriff auf ihre Daten in den digitalen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erhalten.
Vorgesehen ist diesbezüglich, dass Versicherten nach der erstmaligen Identifizierung auf hohem Sicherheitsniveau auch die Option eingeräumt wird, zur Authentifizierung ein Sicherheitsniveau zu wählen, das einen angemessenen niedrigeren Sicherheitsstandard bietet.
Die BÄK hält dieses Vorhaben für grundsätzlich richtig, da komplexe technische Verfahren der Authentifizierung häufig eine unzureichende usability böten und von Teilen vulnerabler Patientengruppen nicht zu bedienen seien. Die BÄK appelliert an die Verantwortlichen, Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die ein hohes Sicherheitsniveau bei möglichst großer Nutzerfreundlichkeit gewährleisten.
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