Ärzteschaft

TI-Finanzierung: KBV protestiert gegen geplante Pauschale

  • Freitag, 18. November 2022
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) protestiert gegen die Pläne, die Finanzierung des An­schlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) auf eine monatliche Pauschale umzustellen. Das neue System führe dazu, dass Ärzte in Vorleistung gehen müssen. Es dürfe aber nicht sein, dass der TI-Anschluss in den Praxen zu Mehrkosten führt.

Die Regierungsfraktionen im Bundestag wollen die Finanzierung der TI-Ausstattung in den Vertragsarztpraxen umstellen: Aus der derzeitigen Erstattung über Einzelsummen soll eine monatliche Pauschale werden. Das geht aus einem noch nicht ressortabgestimmten Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt () vorliegt.

Die KBV sieht darin eine Entmündigung der Praxen: „Es reicht! Bundesgesundheitsministerium und Gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen und in finanzielle Vorleistung für diese unwillkommene und untaugliche digitale Zwangsbeglückung sollen aber allein die nieder­gelassenen Ärztinnen und Ärzte treten“, erklärte der KBV- Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

Auch die Höhe der Pauschale findet keine Zustimmung. Trotz Inflation und technischem Fortschritt solle sich an ihr nichts ändern, hinzukomme, dass das Verfahren zur Festlegung schwerfällig und kompliziert sei. Dabei seien die Pauschalen aber jetzt schon zu knapp bemessen.

Wie hoch die monatliche TI-Pauschale sein wird und welche Nachweise in welchem Umfang erbracht werden müssen, sollen KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag vereinbaren. Dabei sollen sie auch be­achten, welche Betriebskosten über einen Zeitraum von sechs Jahren – also 72 Monaten – anfallen und wie hoch die Erstausstattungskosten sind, die in der Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, die die TI-Finanzierung bisher regelt, festgeschrieben wurden.

„Dem Fass den Boden aus schlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können“, beklagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Schließlich ist die volle An­schaffungssumme nach dieser Rechnung erst nach sechs Jahren voll eingegangen.

„Wie kann Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, sagte Hofmeister.

KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel wiederum kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Gematik alleine festlegen sollen, welche Komponenten noch in die TI-Infrastruktur eingeführt werden könnten. „Und dieses Wünsch-dir-was soll von den Niedergelassenen alleine bezahlt werden“, kritisiert Kriedel. „Dieser Antrag würgt jegliche Identifikation mit der TI in der Ärzteschaft ab. Ärzte und Psychotherapeuten werden das nicht einfach so und still hinnehmen.“

Die KBV bringt stattdessen einen eigenen Vorschlag ein: GKV-Spitzenverband und die Anbieter der TI-Kompo­nenten sollen demnach die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten verein­baren – vergleichbar mit der Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.

„Bei einem solchen AMNOG- und DIGA-ähnlichen Verfahren sitzen die richtigen Parteien am Tisch – die finan­zierenden Krankenkassen und die TI-Anbieter, die anders als die KBV Einblick in die Kostenstruktur ihrer Produk­te haben“, erklärt Gassen.

Hofmeister merkt dazu an, dass auf diesem Weg sichergestellt werde, „dass den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht ins Blaue hinein sämtliche IT-Kosten über eine über sechs Jahre gestreckte Monatspauschale abgegolten werden, deren genaue Höhe derzeit niemand kennt und die auch bei veränderten Rahmenbedingun­gen nicht angehoben werden soll“.

Vielmehr müssten die TI-Kosten für die Ärzte ein Durchlaufposten sein und dürften nicht zu Mehrkosten führen, mahnt Kriedel: „Wir hoffen sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium unseren Gesetzesvorschlag aufgreift und nicht wie im Änderungsantrag vorgesehen gemeinsam mit der Gematik einen unzumutbaren Vertrag zulasten Dritter – nämlich der Vertragsärzte – abschließt.“

lau

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