Politik

Befristete Sonderregelungen großteils verlängert

  • Donnerstag, 28. Mai 2020
/wutzkoh, stock.adobe.com
/wutzkoh, stockadobecom

Berlin – Ein großer Teil der befristeten Sonderregelungen in der Coronakrise zur Verord­nung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – wie beispielsweise Heilmittel, Hilfs­mittel und häusliche Krankenpflege – ist bis zum 30. Juni 2020 verlängert und an­gepasst worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitgeteilt.

Für einige weitere Ausnahmeregelungen in diesem Bereich stellte der G-BA klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bun­desministeriums für Gesundheit verknüpft ist.

Der G-BA hat darüber hinaus seine Geschäftsordnung um ein Verfahren ergänzt, mit dem er auf regional begrenzte Handlungsbedarfe im Pandemiegeschehen reagieren und räumlich begrenzte Ausnahmen von seinen Richtlinienbestimmungen beschließen kann.

„Wir haben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nun ein zielgenaues und pragmatisches Verfahren beschlossen, mit dem der G-BA auf ein räumlich begrenztes Infektionsgeschehen in Deutschland reagieren kann“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Wenn eine Situation es erfordere, könne an Richtlinienregelungen zeitlich und regional in dem erforderlichen Maß aussetzen oder anpassen.

Inhaltlich richte sich das nach der Art des Ausbruchsgeschehens und könne sich etwa auch ganz punktuell auf einzelne Krankenhäuser beschränken. Wesentliche Entschei­dungs­grundlage des G-BA würden die regionalen Beschränkungsmaßnahmen sein, die durch die Behörden vor Ort getroffen werden, so der G-BA.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA unter folgendem Link zu finden.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung