Politik

Telefonische Krankschreibung letztmalig verlängert

  • Donnerstag, 14. Mai 2020
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Berlin – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsun­fähigkeit (AU) durch Vertragsärzte ist einschließlich bis zum 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Der Beschluss sei „ nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig“, teilte das Gremium mit. Wenn sich die Situation – etwa mit steigenden Infektionszahlen – wie­der ändere, werde der G-BA neu über die Lage entscheiden. In der Plenumsdiskussion hatte vor allem die Patientenvertretung dafür plädiert, den Beschluss zwar so zu fassen, aber noch nicht festzulegen, dass dies die letztmalige Verlängerung sei. Es müsse weiter­hin die Lage beobachtet werden.

Bis Ende Mai darf damit weiter die Feststell­ung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicher­ten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese er­fol­gen. Die AU kann einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Der G-BA wies darauf hin, dass die Regelung sowohl die telefonische Anamnese als auch auch die tech­nisch weitergehende Videotelefonie umfasst.

G-BA-Chef Josef Hecken betonte, man bereite mit dem Beschluss die Rückkehr zur regu­lären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor. Arztpraxen könnten sich in den kommenden Wochen darauf einstellen, dass die tele­fonische AU nicht mehr verlängert werde. Im Gegensatz zu den vorherigen Beschlüssen hätten Praxen nun ausreichend Zeit, die zum 1. Juni umzusetzen.

„In vielen Praxen werden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert“, sagte Hecken. Dadurch könnten Patienten eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich er­höhten Infektionsrisiken auszusetzen. Dies sei auch wichtig, damit ernsthafte Erkrankun­gen rechtzeitig erkannt und erforderlichenfalls behandelt werden könnten.

In der Diskussion im Plenum betonte auch Stephan Hofmeister, Vize-Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass die Praxen inzwischen für die Lage gut gerüstet seien und unterschiedliche Patientengruppen gut trennen könnten. Medizinisch sei es nie sinnvoll gewesen, AUs per Telefon ausstellen zu können.

Hecken betonte, dass in vielen Regionen inzwischen die neu eingerichteten Fieberambu­lanzen wieder geschlossen werden würden, daher könne man in den Regelbetrieb zurück­gehen. Auch die Krankenkassen stimmten der Argumentation zu. Die Deutsche Kranken­hausgesellschaft mahnte, dass man die regionale und lokale Entwicklung genau im Blick haben müsse und je nach Verlauf mit einzelnen Beschlüssen nachsteuern sollte.

bee/EB

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