Ärzteschaft

Übersicht zu Coronasonder­regelungen aktualisiert

  • Montag, 6. Juli 2020
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Übersicht für Praxen zu den Coronasonderregelungen aktualisiert. Ärzte und Psychotherapeuten finden darin alle gültigen Ausnahmevereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie für die ambulante Versorgung getroffen wurden.

Die Liste reicht von A wie „Austauschmöglichkeiten bei der Arzneimittelgabe“ über E wie „Extrabudgetäre Vergütung“ bis V wie „Videosprechstunde unbegrenzt möglich“ und ent­hält Details zur jeweiligen Regelung, zur Gültigkeit sowie weiterführende Links.

„Für die ambulante medizinische Versorgung von Coronapatienten wird zusätzliches Geld bereitgestellt“, heißt es darin zum Beispiel unter dem Punkt „Extrabudgetäre Vergütung für alle COVID-19-Leistungen“.

Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich seien, würden seit 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär bezahlt.

Auf die Vergütungsvereinbarung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. „Da­mit reagieren die Vertragspartner auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und den damit verbundenen steigenden Behandlungsbedarf in der Bevölke­rung“, heißt es in der Info. Diese Regelung sei nicht befristet.

Weitere Stichpunkte betreffen unter anderem die Ausgleichszahlungen bei Umsatzeinbu­ßen, Kontrolluntersuchungen und Schulungen bei Patienten, die im Rahmen von Disease-Management-Programmen betreut werden, und die Nachweispflicht für ärztliche Fortbil­dungen.

hil

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