Ausland

Skandal um Brustimplantate: Vier Jahre Haft für Firmengründer

  • Dienstag, 10. Dezember 2013
Uploaded: 10.12.2013 14:47:05 by mis
Jean-Claude Mas /dpa

Marseille – Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der Gründer der franzö­sischen Herstellerfirma PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Strafgericht im südfranzösischen Marseille sprach den 74-jährigen Jean-Claude Mas am Dienstag des Betrugs an tausenden Frauen und auch am deutschen TÜV Rheinland schuldig, der das Unternehmen PIP kontrolliert hatte. Mas will das Urteil anfechten.

Mas, der seine Verurteilung reglos aufnahm, hatte in dem Prozess gestanden, dass er seine Brustimplantate aus Profitgründen mit einem billigeren Industriesilikon statt mit dem zugelassenen Gel füllte. Er bestritt aber, dass seine Einlagen gesundheitsschädlich seien. Die Silikon-Kissen, die er zu Hunderttausenden weltweit verkaufte, reißen schneller und können Entzündungen auslösen. In Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen.

Das Gericht in Marseille befand den 74-jährigen Firmengründer nun der Täuschung und des Betrugs für schuldig. Neben der Haftstrafe verhängte es eine Geldstrafe von 75.000 Euro gegen Mas sowie ein Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen. Vier Mitangeklagte – einstige Mitarbeiter der Firma PIP – wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten auf Bewährung und drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt.

Der Strafverteidiger von Mas kündigte umgehend Berufung an. Er sei über das Urteil „"enttäuscht, aber nicht überrascht", sagte Anwalt Yves Haddad. Wegen der Berufung und weil das Gericht keine sofortige Vollstreckung der Haftstrafe anordnete, bleibt Mas vorläufig auf freiem Fuß.

TÜV Rheinland zufrieden
Der TÜV Rheinland, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, zeigte sich mit dem Urteil „sehr zufrieden". Das Gericht habe bestätigt, „dass der TÜV Rheinland von PIP und Jean-Claude Mas umfassend betrogen wurde", hob TÜV-Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes hervor.

Dem TÜV war von den Opfern vorgeworfen worden, den Betrug durch nachlässige Kontrollen erst möglich gemacht zu haben. Der deutsche Prüfdienst war erst vor wenigen Wochen in einem Zivilverfahren in Südfrankreich erstmals zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe wegen mangelhafter Kontrollen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil geht der TÜV in Berufung.

Mehr als 7.000 Frauen hatten in Marseille geklagt, etwa 50 von ihnen waren bei der Urteilsverkündung anwesend. „Das ist ein erster symbolischer Schritt, zum ersten Mal kann man das Wort 'Schuldiger' für Jean-Claude Mas verwenden", sagte Alexandra Blachère von der wichtigsten Opfervereinigung in Marseille. Sie zeigte sich aber enttäuscht, dass Mas nicht direkt hinter Gitter musste.

Von den letztlich 7.113 Klagen hatte das Gericht am Ende 4.000 bis 5.000 als zulässig angenommen. Mas wurde dazu verurteilt, die Opfer je nach Fall mit mehreren tausend Euro zu entschädigen, bis zu einem Betrag von maximal 13.000 Euro. Dabei ging es um psychologische Schädigung sowie um körperliche Schädigung für diejenigen Frauen, die sich die Einlagen herausoperieren lassen mussten.

Mas gibt an, pleite zu sein. Seine Firma ist bankrott. Daher ist unklar, wer die Frauen entschädigen soll. Gegen den 74-Jährigen laufen in Frankreich derzeit noch weitere Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen betrügerischen Bankrotts.

afp

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