Ärzteschaft

Bundesärztekammer fordert klare Datenschutz­regelungen für Gesundheits-Apps

  • Dienstag, 7. Juni 2016
Uploaded: 16.07.2015 19:11:12 by mis
/dpa

Berlin – Der Schutz der persönlichen Daten muss bei Smartphone- und Tablet-Applika­tionen zu Gesundheit und Fitness (Gesundheits-Apps) immer gewährleistet sein. Darauf weist die Bundesärztekammer (BÄK) hin. „Sensible Gesundheitsdaten sind heiß begehrt. Deshalb muss sichergestellt sein, dass niemand unwissentlich mit persönlichen Daten für scheinbar kostenlose Gesundheits-Apps bezahlt“, sagte deren Präsident Frank Ulrich Montgomery heute in Berlin.

Die Zahl der Gesundheits-Apps steigt rasant. Laut einer Studie des Peter L. Reichert-Instituts für medizinische Informatik der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover vom April dieses Jahres sind im Augenblick mehr als 100.000 dieser kleinen Programme verfügbar.

„Viele dieser Apps können bei Prävention, Diagnostik und Therapie nützlich sein. Sie bergen aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten“, hieß es aus der BÄK. Montgomery hob hervor, dass auch Gesundheits-Apps von privaten Krankenversicherungsunternehmen oder von gesetzlichen Krankenkassen den geforderten Qualitätsstandards unterliegen müssten und verwies auf eine Forderung des 119. Deutschen Ärztetages Ende Mai in Hamburg.

Die Delegierten forderten die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständ­licher Sprache über die Funktionen der App aufzuklären. Die Transparenz bei der Daten­verarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleis­tet sein. Es sei sicherzustellen, dass Daten aus Gesundheits-Apps nicht zur individuellen Risikoadjustierung privater Krankenversicherungstarife dienten.

Ebenso sei den Bestre­bungen von gesetzlichen Krankenkassen entgegenzutreten, Daten aus Gesund­heits-Apps und Fitness-Trackern in der geplanten elektronischen Patientenakte zu sammeln und diese von den Krankenkassen verwalten zu lassen, so die Ärztetags-Delegierten. „Patientenakten dienen der ärztlichen Versorgung und gehören nicht in die Hände der Krankenkassen“, bekräftigte Montgomery.

Die Wissenschaftler des Peter L. Reichert-Instituts hatten in ihrer Studie auch darauf hingewiesen, dass bislang größere Studien dazu fehlen, ob und welchem Maße medizi­nische Apps Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung beeinflussen könnten. Sie empfehlen mehr Forschung zu den Apps, klare Datenschutzstandards und erweiterte Aufklärungspflichten.

hil

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