Politik

Psychothe­rapie-Vergütung: Bundesminis­terium prüft noch

  • Mittwoch, 17. Mai 2017

Berlin – Die künftige Vergütung der neuen Psychotherapieleistungen ist noch offen. Im Augen­blick prüft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch die Beschlüsse des Er­wei­terten Bewertungsausschusses (EBA) zu den neuen Leistungen, die seit April gel­ten. Da­rauf hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grünen hingewiesen.

Die Entscheidung des EBA zur Vergütung der neuen Leistungen – nämlich der „Psycho­the­rapeutischen Sprechstunde“ und der „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ – hat viel Unmut ausgelöst. Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatte der Ausschuss sie so gering bewertet, dass ihre Honorierung sogar unter den Honoraren für die genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie liegt.

Der besondere Unmut der Psychotherapeuten rührt aber auch daher, dass diese Ent­scheidung sich nach ihrer Auffassung in eine langjährige Tendenz einreiht: Nach Anga­ben der Bundespsychotherapeutenkammer hat der Bewertungsausschuss psychothera­peu­tische Leistungen stets so bewertet, dass Psychotherapeuten gesetzliche Mindestho­norare unter keinen Umständen überschreiten könnten.

Die neuen Leistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung auf hohen Ni­veau gewährleisten. „Inwieweit insbesondere mit den neuen psychotherapeutischen Ver­sorgungselementen die intendierten Ziele des Gesetzgebers einer Verbesserung der Ver­sorgung erreicht werden können, wird im Rahmen der innerhalb von fünf Jahren vor­gesehenen Evaluation zu bewerten sein“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage.

Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit die beschossenen Regelungen. Weite­re gesetzliche Vorgaben, etwa zu Kriterien für die Vereinbarung einer angemessenen Ver­­gütung der Psychotherapeuten, lehnt das Ministerium laut der Antwort auf die kleine Anfrage ab.

hil

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