Psychotherapie-Vergütung: Bundesministerium prüft noch
Berlin – Die künftige Vergütung der neuen Psychotherapieleistungen ist noch offen. Im Augenblick prüft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den neuen Leistungen, die seit April gelten. Darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingewiesen.
Die Entscheidung des EBA zur Vergütung der neuen Leistungen – nämlich der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ und der „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ – hat viel Unmut ausgelöst. Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatte der Ausschuss sie so gering bewertet, dass ihre Honorierung sogar unter den Honoraren für die genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie liegt.
Der besondere Unmut der Psychotherapeuten rührt aber auch daher, dass diese Entscheidung sich nach ihrer Auffassung in eine langjährige Tendenz einreiht: Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer hat der Bewertungsausschuss psychotherapeutische Leistungen stets so bewertet, dass Psychotherapeuten gesetzliche Mindesthonorare unter keinen Umständen überschreiten könnten.
Die neuen Leistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung auf hohen Niveau gewährleisten. „Inwieweit insbesondere mit den neuen psychotherapeutischen Versorgungselementen die intendierten Ziele des Gesetzgebers einer Verbesserung der Versorgung erreicht werden können, wird im Rahmen der innerhalb von fünf Jahren vorgesehenen Evaluation zu bewerten sein“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage.
Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit die beschossenen Regelungen. Weitere gesetzliche Vorgaben, etwa zu Kriterien für die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung der Psychotherapeuten, lehnt das Ministerium laut der Antwort auf die kleine Anfrage ab.
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