Ärzteschaft

Psychotherapie: Bewertungsausschuss legt Vergütung für Sprechstunde und Akuttherapie fest

  • Mittwoch, 29. März 2017
Psychotherapie Sprechstunde
/VadimGuzhva, stock.adobe.com

Berlin – Die neu eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akuttherapie werden circa fünf Prozent schlechter bezahlt als die bekannte Richtli­ni­en­psychotherapie. Dies hat der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Ärzte heute in Berlin entschieden. Die Entscheidung stößt auf erhebliche Kritik bei Kassen­ärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztlichen Vereinigun­gen (KVen) und Psychotherapeutenverbänden. Die KBV will am morgigen Donnerstag mehr in einer Pressekon­fe­renz be­kanntgeben.

„Die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie wei­gern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren“, kom­m­en­tierte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen das Ergebnis heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Die KBV hatte sich im Er­wei­terten Bewertungsausschuss für ei­ne leistungsgerechte Vergütung eingesetzt und sich gegen die Kassenseite positio­niert. Die Stimme des neutralen Schlichters habe dann allerdings den Ausschlag gegen die KBV gegeben.

„Die psychotherapeutischen Sprechstunden einzurichten, stellt einen hohen – nicht nur inhaltlichen, sondern auch administrativen – Mehraufwand dar, der zum Teil sogar mit der Einstellung von Praxispersonal verbunden ist. Das macht man nicht eben nebenbei, wie die Vertreter der Krankenkassen offenbar meinen“, erläuterte Stephan Hofmeister, stell­vertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

„Durch diese Ent­scheidung wird der Wille des Gesetzgebers durch den GKV-Spitzenver­band konterka­riert und eine Chance auf schnelleren Zugang der Versicherten auf Psy­cho­therapie leicht­­fertig aufs Spiel gesetzt“, bewertete auch Jörg Hermann, Vorstands­vor­sit­zen­der der KV Bremen, den Beschluss negativ. Der Vorstand der KV Bremen will der KBV ­em­pfehlen, gegen diese Entscheidung zu klagen.

„Mit diesem Beschluss wird die gesamte Reform der Psychotherapie-Richtlinie ausgehe­belt“, erklären die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Ju­gendlichenpsychotherapeuten (VAKJP). Damit würden die Reformbe­müh­ungen des Ge­setzgebers „erschwert“. „Es fehlt damit jede Anreizwirkung für die notwendige Verände­rung“, kritisierten sie in einer ersten Stellungnahme.

Die neuen Behandlungsformen Sprechstunde und Akutbehandlung waren eingeführt wor­den, um den Patienten den Weg in und durch die Therapieformen für psychische Erkrankungen zu ebnen. Ab dem 1. April sind Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, psychothera­peuti­sche Sprechstunden anzubieten. Durch Erstge­spräch – im Rahmen einer psychothera­peutischen Sprechstunde – und einer Akutbe­hand­lung soll Patienten zeitnah ein leichte­rer Zugang ermöglicht werden.

In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll ein ärzt­li­cher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeut künftig frühzeitig abklären, ob eine psychische Krankheit beziehungsweise ein Verdacht hie­rauf vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit ande­ren Unterstüt­zungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Die Akutbe­hand­lung ermöglicht Patienten in einer akuten psychischen Krise den Zugang zum Psycho­therapeuten ohne lange Genehmigungsverfahren über die Krankenkasse.

may/EB

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