Ärzteschaft

Ab Anfang Oktober ePA-Nutzung für Praxen verpflichtend

  • Freitag, 26. September 2025
/picture alliance, Jörg Carstensen
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Berlin – Am 1. Oktober geht die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in die nächste Phase. Ärzte und Psychotherapeuten sind ab diesem Stichtag gesetzlich verpflichtet, die ePA mit Dokumenten wie Befundberichten und Arztbriefen zu befüllen.

„Die Praxen sind gut vorbereitet und nutzen bereits die elektronische Patientenakte, auch wenn es an einigen Stellen noch hakt und auch die Telematikinfrastruktur nicht stabil läuft“, sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Steiner verwies aber auch darauf, dass kurz vor der verpflichtenden Nutzung der ePA noch immer nicht alle Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) den Praxen ein ePA-Modul bereitgestellt hätten. „Diese Praxen können die ePA schlichtweg nicht nutzen und dürfen deshalb auch nicht mit Sanktionen bestraft werden.“

Ab dem 1. Oktober 2025 droht Praxen eine einprozentige Honorarkürzung, wenn keine elektronischen Nachweise für die Befüllung der ePA übermittelt werden können.

In einer aktuellen KBV-Umfrage in den Praxen gaben zuletzt rund zwölf Prozent an, noch über kein ePA-Modul im jeweiligen PVS zu verfügen.

Zudem läuft die ePA bisher offenbar noch nicht stabil in der Versorgung. Drei Viertel der Praxen, die die ePA bereits nutzen, gaben an, im letzten Monat technische Probleme gehabt zu haben. Oft war der Zugriff auf die ePA nicht möglich oder Dokumente konnten nicht hochgeladen werden.

Erforderlich sei eine stabile und zuverlässige Telematikinfrastruktur (TI), forderte Steiner. Zudem müsse die ePA zügig weiterentwickelt werden – gebraucht würden Funktionen wie die Volltextsuche und die Verwendung von strukturierten Daten.

Ganz oben auf der Liste der Inhalte, von denen sich Praxen großen Mehrwert erhofften, stehe der Krankenhaus-Entlassbrief, so Steiner.

Ein weiterer Aspekt: Mehr als 80 Prozent der Umfrageteilnehmer äußerten die Meinung, dass die Patienten schlecht bis sehr schlecht informiert sind. Viele sehen deshalb einen hohen Aufklärungsaufwand in den Praxen.

„Unsere Praxen sind auf die ePA vorbereitet. Gerade jetzt zu Herbstbeginn und dem Start der Infektionssaison müssen sie sich aber auf das Wesentliche konzentrieren: die medizinische Behandlung“, sagte Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).

Er betonte, für die Information der Versicherten über Funktionsweise, Datenschutz und Widerspruchsmöglichkeiten seien die Krankenkassen zuständig. Die Krankenkassen beteuern, über die ePA informiert zu haben – und dies auch weiter zu tun.

Man informiere „fortlaufend über die ePA“, hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes von der Techniker Krankenkasse (TK). Schon im Mai 2024 habe die TK mit einer Informationskampagne begonnen, 10,3 Millionen-TK-Versicherte seien angeschrieben und über die ePA informiert worden.

Zusätzlich zu diesem persönlichen Anschreiben, hat die TK nach eigenen Angaben in Kundenmagazinen, auf Social-Media-Plattformen, der Website sowie im persönlichen Kundenkontakt über die ePA informiert.

„Es gibt zudem ein extra Team für ePA-Kundenanfragen, das speziell für alle Fragen rund um die ePA geschult ist und bei der Einrichtung und Bedienung hilft“, erklärte die TK. Darüber hinaus habe man Schulungen für Ärztinnen und Ärzte durchgeführt, um über die ePA und ihre Funktionalitäten zu informieren.

Der AOK-Bundesverband erklärte, die AOK-Gemeinschaft biete unter der Adresse www.aok.de/epa seit Mai 2024 umfassende Informationen zur „ePA für alle“ an, die seit dem Start bereits mehr als zwei Millionen Seitenaufrufe gehabt habe.

Man werde die Kommunikation rund um den Start der verpflichtenden Befüllung der ePA im 4. Quartal 2025 noch verstärken – unter anderem mit Anzeigen bei Google und auf Nachrichtenseiten, die auf das Thema ePA und die umfassenden Informationen der AOK rund um die elektronische Patientenakte hinweisen.

aha/bee/may

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