Abgeordnete uneins über vorgeburtliche Bluttests

Berlin – Bundestagsabgeordnete debattieren derzeit öffentlich über Bluttests zur Feststellung eines Downsyndroms während der Schwangerschaft. Während sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, gegen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ausspricht, zeigen sich Fachpolitiker von FDP und AfD offen dafür.
Die Übernahme wäre „ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einem Routinecheck auf Downsyndrom“, sagte Rüffer der Welt. Sie sprach von einem „falschen Schritt“. Wer Möglichkeiten schaffe, „immer früher und mit zunehmender Selbstverständlichkeit zu prüfen, ob ein Kind behindert sein wird, sendet vor allem eine Botschaft: Behinderte Kinder sind unerwünscht“, erklärte sie. Eltern, die sich gegen einen Test „oder sogar wissentlich für ein behindertes Kind“ entschieden, könnten „immer mehr in Erklärungsnöte“ geraten.
Rüffer ist Mitverfasserin eines Positionspapiers von zehn Abgeordneten aller Fraktionen außer der AfD, die sich dafür aussprechen, dass der Bundestag in einer ethischen Debatte darüber beraten soll.
Für die Übernahme spricht sich die an dem Positionspapier nicht beteiligte gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, aus. „Ein solcher Test sollte allen Frauen zur Verfügung stehen und nicht nur denjenigen, die es sich auf Selbstzahlerbasis leisten können“, sagte sie. Jede Schwangere solle „selbst und diskriminierungsfrei darüber entscheiden“, ob und welche Untersuchung sie durchführen lasse und wie sie mit dem Ergebnis umgehe.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Axel Gehrke, sagte, er habe Probleme mit Bestrebungen, die Informationsmöglichkeiten durch den Bluttest zu beschränken. Dies würde „im Gegensatz zum sonstigen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen“ stehen. „Ich sehe einen Widerspruch, wenn dabei einerseits das Selbstbestimmungsrecht der Frauen propagiert wird, aber andererseits nun bei medizinisch relevanten Fragen schon das Informationsrecht der Frauen eingeschränkt werden soll.“ Solchen ethischen Fragen müsse sich das Parlament stellen.
Der G-BA hatte im Herbst 2016 ein Bewertungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob nichtinvasive Pränataltests eine Regelleistung der Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften werden. Der Vorsitzende Josef Hecken hatte dazu erklärt, der G-BA habe den Auftrag, wissenschaftlich-technisch zu überprüfen, ob mit dem neuen Verfahren bestimmte Gendefekte zuverlässig erkannt werden könnten. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, eine ethisch-politische Diskussion über das Verfahren zu führen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte Ende Juni mitgeteilt, dass Untersuchungen des Blutes Schwangerer Trisomie 21 zuverlässig bestimmen können. „Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“, heißt es. Die Zuverlässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließen sich nicht robust schätzen. Das Institut hatte im Auftrag des G-BA Studien zu den diagnostischen Eigenschaften nichtinvasiver Pränataltests ausgewertet und Szenarien zu einer möglichen Nutzung dieser Tests in der Schwangerschaftsvorsorge skizziert.
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