Bundesärztekammer begrüßt parlamentarische Debatte über pränatale Bluttests

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die von Abgeordneten des Bundestags angestrebte Klärung ethischer Fragen bei Bluttests für Schwangere etwa auf ein Down-Syndrom positiv aufgenommen. „Da man mit diesen Tests potenziell ein weites Spektrum an genetischen Erkrankungen abprüfen kann, muss man sich fragen: Was darf man machen, was soll die Kasse bezahlen?“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Er halte eine parlamentarische Debatte für ausgesprochen wichtig.
Montgomery betonte, dass man jedenfalls bei gravierenden Erkrankungen mit Wissensverboten nicht weiterkomme. Gebraucht werde aber eine gute Aufklärung über die Konsequenzen – über die Folgen einer möglichen Abtreibung genauso wie darüber, was es für Familien bedeute, wenn das Kind geboren werde.
Den Anstoß zu einer Grundsatzdiskussion über pränatale Bluttests hatten Parlamentarier von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP am vergangenen Freitag gegeben. Mehr als 100 Abgeordnete unterstützen die Initiative, die auf eine offene Debatte im Bundestag voraussichtlich Anfang kommenden Jahres zielt. Hintergrund ist unter anderem eine Prüfung des Gemeinsamen Bundesausschusses darüber, ob ein pränataler Bluttest in bestimmten Fällen von den Krankenkassen finanziert werden muss.
Reine Geschlechtsbestimmung ausschließen
Montgomery sagte, man werde auf Dauer nicht gänzlich verbieten können, dass es derartige Tests gibt. „Aber wenn es sie gibt, müssen wir parlamentarisch festlegen, inwiefern diese Gesellschaft Wissen beschränken will oder nicht.“ Eine reine Geschlechtsbestimmung, wegen der in manchen Ländern wie Indien oder China weibliche Ungeborene abgetrieben werden, müsse man per Gesetz grundsätzlich ausschließen. Eine solche Bestimmung könnte nur dann erwogen werden, wenn es um bestimmte Krankheiten gehe, die nur bei Jungen oder nur bei Mädchen auftreten. „Das zeigt, dass diese Fragen wirklich schwierig sind“, so Montgomery.
Breite gesellschaftliche Debatte erforderlich
Nötig sei auch eine breite gesellschaftliche Debatte, sagte der BÄK-Präsident. Einfach nur die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen abzulehnen, reiche sicher nicht. „Zumal dann nur diejenigen einen Test vornehmen lassen können, die es sich leisten können.“ Montgomery betonte zugleich, dass es auch ein „Recht auf Nichtwissen“ gebe. „Kein Mensch darf gezwungen werden, diesen Bluttest zu machen. Frauen sollten immer sagen können, dass sie auf den Moment der Geburt warten wollen“, sagte er.
Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, die unter anderem untersuchen, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Lange hatte sich dies zuvor während der Schwangerschaft nur mit einer riskanteren Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen.
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