Abgeordnetengruppe nimmt Thema Sterbehilfe wieder auf

Berlin – Nach dem Scheitern einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland nimmt eine fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag das Thema wieder auf. Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte heute, die derzeitige Rechtslage sei unbefriedigend.
Es sei „ein Gebot der Menschlichkeit, dass Betroffene klare rechtliche Rahmenbedingungen erhalten und nicht vom Staat allein gelassen werden“. Als Gruppe sei man davon überzeugt, den Weg einer Regelung der Suizidhilfe weiterzuverfolgen. In den kommenden Wochen werde man sich um einen umfassenden Dialog bemühen und Informationsveranstaltungen für interessierte Abgeordnete anbieten.
Im Bundestag hatten Anfang Juli zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen.
Die Gruppe um Helling-Plahr und Renate Künast (Grüne) zielte darauf, Ärzten Medikamenten-Verschreibungen unter Voraussetzungen außerhalb des Strafrechts zu ermöglichen. Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch.
Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte – weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern meint auf Wiederholung angelegt.
Helling-Plahr sagte nach einem ersten Treffen ihrer Gruppe nach der parlamentarischen Sommerpause: „Wir dürfen weder Grauzonen noch brutale Formen des Suizids als Lösung akzeptieren.“ Vorausgegangen war dem Treffen demnach auch eine Befragung von Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD zu möglichen Verbesserungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf.
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