Ärzteschaft

Abschnitt der Nationalen Versorgungsleitlinie zu COPD aktualisiert

  • Donnerstag, 19. August 2021
/picture alliance, magicmine
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Berlin – Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat einen aktualisierten Abschnitt der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) zur chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) heraus­gegeben.

51 Fachleute aus 30 Organisationen haben sich daran beteiligt. In 70 Empfehlungen und mehreren Algo­rithmen beschreiben sie die bestmögliche sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit COPD.

Die Tabakentwöhnung hat für die Behandlung der COPD einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb sollen alle rauchenden Patienten mit COPD laut Leitlinie ein Therapieangebot zur Tabakentwöhnung erhalten. Dies bestehe idealerweise in einer Kombination von verhaltenstherapeu­tischen und medikamentösen Maßnahmen.

Auch weitere nicht medikamentöse Therapiemaßnahmen sind laut Leitlinie sehr wichtig: Die Leitlinien­gruppe betont zum Beispiel, dass alle Menschen mit COPD in jedem Krankheitsstadium von einem ent­sprechend angepassten körperlichen Training profitieren.

Für die Langzeitbehandlung mit Medikamenten gibt es in der aktuellen NVL zwei Pfade – abhängig da­von, ob die Betroffenen vorrangig starke Beschwerden haben oder häufig plötzliche Verschlechte­rungen erleben.

Grundlage der Behandlung sind langwirksame Anticholinergika und Beta-2-Sympathomimetika. Nur wenn Betroffene trotz einer entsprechenden Kombinationsbehandlung weiterhin akute Verschlechte­rungen erleben, kommen laut der Leitlinie inhalative Corticosteroide infrage.

Die Leitliniengruppe überarbeitet die NVL COPD in mehreren Schritten. Die nun vorliegende Teilpubli­kation der zweiten Auflage beinhaltet die „Definition und Epidemiologie“, „Diagnostik und Monitoring“, „Tabakentwöhnung“, „Nicht-medikamentöse Therapie“, „Medikamentöse Therapie“, „Medizinische Rehabili­tation“ sowie „Versorgungskoordination“. Weitere Kapitel folgen im nächsten Schritt, darunter zum Bei­spiel „Exazerbation“ oder „Palliativmedizinische Versorgung“.

Die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arbeitsgemein­schaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) tragen das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien gemeinsam. Die Redaktion hat das ÄZQ übernommen.

hil

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