Acht Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz könnten Sicherstellungszuschlag erhalten

Mainz – Acht Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz könnten ab 2020 für ihre Finanzierung einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Den Entwurf einer entsprechenden Landesverordnung billigte das rheinland-pfälzische Kabinett heute. Zu den Standorten gehören Nastätten, Kirn, Simmern, Wittlich sowie Altenkirchen/Hachenburg, Hermeskeil, Saarburg und Westpfalz-Klinikum.
Der Landesreigerung zufolge werden damit mehr kleinere Krankenhäuser als nach bundesweiten Regeln unterstützt. „Die bundesrechtlichen Kriterien berücksichtigen die regionalen Besonderheiten eines Landes wie Rheinland-Pfalz nicht im erforderlichen Umfang“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zur Begründung.
Der Bund hatte die Länder ermächtigt, eigene Vorgaben für die Sicherstellungszuschläge auszuarbeiten.
Der Bund unterstützt Krankenhäuser mit der Vorgabe, dass im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner auf einen Quadratkilometer kommen. In Rheinland-Pfalz soll die Obergrenze für die Einwohnerdichte dem gebilligten Entwurf zufolge auf 200 angehoben werden.
Die Verordnung soll laut Gesundheitsministerium zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der auf Landeskriterien basierende Zuschlag soll individuell zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbart werden.
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