Rheinland-Pfalz will Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser ausweiten

Mainz – Neben kleineren Krankenhäusern, die nach bundesweit festgelegten Regeln mit Sicherstellungszuschlägen bedacht werden, können voraussichtlich weitere Kliniken in Rheinland-Pfalz ab 2020 Unterstützungsleistungen erhalten.
Der Bund hatte die Länder ermächtigt, eigene Vorgaben für Sicherstellungszuschläge auszuarbeiten. Rheinland-Pfalz wolle davon Gebrauch machen, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz mit. Zuvor hatte die Rhein-Zeitung berichtet.
Konkret haben in Rheinland-Pfalz derzeit sieben Krankenhäuser ab 2020 Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Sie erhalten jährlich 400.000 Euro, auch ohne Defizit in der Bilanz, wie das Mainzer Ministerium mitteilte.
Die sieben Häuser gehören zu einer deutschlandweiten Liste mit insgesamt 120 Krankenhäusern. Eine bundeseinheitliche Vorgabe ist zum Beispiel, dass im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner auf einen Quadratkilometer kommen.
Diese Vorgabe könnte nun in Rheinland-Pfalz verändert werden, sodass mehr Krankenhäuser darunter fallen. Derzeit wird aber noch verhandelt. Der Rhein-Zeitung zufolge könnten dadurch sieben weitere Kliniken im Land bedacht werden.
Der auf Landeskriterien basierende Zuschlag soll – anders als bundesweit – jährlich neu und individuell zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbart werden. Mehrkosten sollen nicht von den Kassen zusätzlich, sondern von allen Krankenhäusern solidarisch finanziert werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: