Vermischtes

Acht stationäre Pflegeheime 2024 in Sachsen geschlossen

  • Freitag, 20. Dezember 2024
/Heiko Küverling, stock.adobe.com
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Leipzig – Das Sterben der Pflegeheime hat sich 2024 in Sachsen fortgesetzt. Bis Mitte Dezember haben acht stationäre Pflegeeinrichtungen die Einstellung des Betriebes angezeigt, wie die Heimaufsicht des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) informierte.

Eine solche Anzeige bedeute aber nicht zwangsläufig, dass das Versorgungsangebot entfalle. Häufig werde dies unter geänderten vertraglichen Bedingungen weitergeführt. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn eine stationäre Pflegeeinrichtung sich in ein Betreutes Wohnen umwandle oder eine ehemals eigenständig betriebene Kurz­zeitpflegeeinrichtung sich in eine bestehende Pflegeeinrichtung eingliedere.

Das betraf unter anderem die Pflegeeinrichtung „Haus im Rosengarten“ in Leipzig. Dieses wurde nach Angaben des Betreibers in jeweils ein Betreutes Wohnen und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft umgewandelt. Eine Schließung mit Entfall des Versorgungsangebotes betraf in diesem Jahr das Pflegeheim des Muldentalstift Naunhof (Landkreis Leipzig), welches aufgrund eines Betreiberwechsels den Betrieb vollständig einstellen musste.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) erfasste 2024 zusätzlich das Aus von vier ambulanten Diensten in Sachsen und kommt so auf zwölf Pflegeeinrichtungen, die „Insolvenz beantragen oder schließen“ mussten, wie es auf Nachfrage heißt. Von Januar bis Oktober 2024 seien laut eigenem Monitoring deutschlandweit 326 Pflegeeinrichtungen von Insolvenz, Schließung oder anderen Angebotseinschränkungen betroffen gewesen.

„Das Heimsterben ist eine Tragödie für die Pflegebedürftigen, die aus ihrer gewohnten Pflegesituation gerissen werden“, sagte AGVP-Präsident Thomas Greiner. Seit Anfang 2023 hätten deutschlandweit 1.143 Pflegeeinrichtungen schließen oder Insolvenz beantragen müssen. Weitere mussten Angebote einschränken.

Eigentlich seien bis 2040 jedes Jahr rund 17.000 zusätzliche Pflege­heimplätze nötig. „Das sind 217 Pflegeheime jährlich.“ Hauptpro­bleme seien enorm gestiegene Kosten, ein häufiger Zahlungsverzug bei Pflegekassen und Sozialhilfeträgern sowie mangelnde Investitionen der Länder.

Mit den diesjährigen Schließungen hätten in Sachsen in den vergangenen zehn Jahren 159 Einrichtungen die Einstellung des Betriebes angezeigt, ergänzte der KSV. Dabei seien aber nicht alle Versorgungsplätze entfallen. Ein Großteil wurde den Angaben nach unter geänderten vertraglichen Bedingungen weiter geführt. Gründe für Betriebseinstellungen mit Entfall der Versorgungsplätze liegen dem KSV zufolge etwa an der allgemeinen Personalsituation und an Auslastungsschwierigkeiten.

„Mit den steigenden Kosten für Versorgungsplätze in stationären Einrichtungen erlebt insbesondere der ambulante Versorgungs­bereich einen Aufschwung.“ Die Zuzahlung für einen Heimplatz habe sich im Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 um ungefähr 15 Prozent erhöht, das seien im Durchschnitt fast 300 Euro monatlich. Demnach betrug die Zuzahlung im Juni 2024 in Sachsen durchschnittlich 2.229,31 Euro pro Person und Monat, erklärte der KSV.

2024 geschlossen wurde auch eine Pflegeeinrichtung in Lichtenstein (Landkreis Zwickau), die der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) betrieb. „Der Hintergrund lag in einer schwierigen Personalsituation bei einer sehr kleinen Einrichtung“, erklärte Sprecher Kai Kranich. Im selben Landkreis sei in Werdau eine DRK-Einrichtung „temporär nicht in Nutzung und es wird zurzeit an einem Zukunftskonzept gearbeitet.“

Insgesamt betreibt das DRK in Sachsen rund 150 Altenpflegeein­richtungen, 32 davon vollstationär. Aktuell seien keine weiteren Heime von Schließung bedroht. „Immer mehr Pflegebedürftige zögern aufgrund der hohen Eigenbeteiligung den Einzug so lange wie möglich hinaus.“

Einerseits werde der Bedarf an Pflegedienstleistungen in den nächsten Jahren steigen, so der DRK-Sprecher. „Andererseits können wir davon ausgehen, dass dies nur ein kurzfristiger Trend ist und nach einigen Jahren der Bedarf wieder zurückgehen wird.“ Förderbedingungen und Zweckbindungsfristen machten dann aber eine Umwidmung schwierig bis unmöglich, wenn sich der Bedarf ändert. „Diese Situation bremst Betreiber von Pflegeeinrichtungen bei der Investition.“

dpa

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