Ärzteschaft

ÄKWL-Vorstand übt Kritik an den Vorschlägen der Krankenhaus-Regierungs­kommission

  • Freitag, 16. Dezember 2022

Münster – Die Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzten Regierungs­kommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stoßen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) auf deutliche Kritik. Nach Ansicht des ÄKWL-Vorstandes sind die Pläne nicht dazu geeignet, zukünftig eine stabile finanzielle Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten.

Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass auch bei den sogenannten Vorhaltepauschalen Fallzahlen eine entscheidende Rolle spielten. Die notwendige Abkehr vom DRG-System sei das nicht, so die Meinung des obersten Gremiums der Kammer.

„Die Reformvorschläge sind nicht unbedingt der große Wurf für das Versorgungssystem“, so die heutige Einschätzung von Kammerpräsident Johannes Albert Gehle, „eher ein Scheinriese“. Das eigentliche Problem des Gesundheitswesens sei fehlendes und überfordertes Personal auf allen Versorgungsebenen. „Darum müssen wir uns kümmern, denn es gibt immer weniger Menschen, die Versorgung leisten.“

Die vorhandenen finanziellen Mittel im System müssten umverteilt werden, so Gehle. Durch den geplanten Einstieg in Vorhaltekosten werde das aber nicht erreicht, weil diese eben Fallzahlen-abhängig seien.

Der ÄKWL-Präsident erneuerte seine Forderung nach Abschaffung der DRGs, denn diese hätten zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken und einem „Raubbau am System“ geführt, dem ärztliche sowie auch Pflegestellen zu Opfer gefallen seien. Der ökonomische Druck sei aber auch mit einer Umsetzung der Kommissionpläne nicht weg.

„Alle Leistungen müssen weiter im DRG-System dokumentiert werden, Aufwand und Kontrolle bleiben. Das Bürokratie-Monster lebt“, so Gehle. Der „Dokumentationswahnsinn“ werde sich noch steigern, prognostizierte der Kammerpräsident.

Die aktuellen Vorschläge der Regierungskommission bestätigen nach Ansicht des ÄKWL-Präsidenten auch eine frühere Kritik der Kammer, nach der bei der Zusammensetzung des Gremiums die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung etwa bei den Themen Weiterbildung und flächendeckender Versorgung nicht berücksichtigt wurden.

„Es fehlt einfach der Sachverstand der medizinischen Basis, nämlich von denjenigen, die in der Patientenversorgung tagtäglich in der Verantwortung stehen und die klinische Versorgungslage vor Ort kennen. Berlin hat ehr auf die wissenschaftliche Expertise von Vertretern von Großkliniken sowie Ökonomen und Juristen gesetzt.“

EB/aha

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