Politik

Änderung im Psychiatriegesetz in Niedersachsen geplant

  • Montag, 13. November 2023
/picture alliance, Marijan Murat
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Hannover – Die Landesregierung in Niedersachsen will das niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutz­maßnahmen für psychisch Kranke ändern.

Gegen ihren Willen können Menschen demnach nur unter strengen Auflagen in psychiatrische Kliniken einge­wiesen wer­den. Bisher musste in Niedersachsen vor diesen vorläufigen behördlichen Unterbringungen ein Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes Zeugnis ausstellen, wie die Staatskanzlei mit­teilte.

Nach dem heute vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen künftig alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis ausstellen können. Hintergrund sei der Mangel an Medizinern mit der Spezialisie­rung Psychiatrie, hieß es.

Zulässig ist die Maßnahme nur, wenn von der betroffenen Person infolge einer psychischen Krankheit eine Ge­fahr für sie selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

„Eine behördliche Unterbringung ist immer ein Eingriff in die Grundrechte“, sagte Niedersachsens Sozialmi­nister Andreas Philippi (SPD). Deshalb sei es wichtig, dass die betroffenen Menschen zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet würden.

Bisher hätten Menschen oft ohne vorherige ärztliche Begutachtung in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden müssen, weil auf Psychiatrie spezialisierte Mediziner fehlten.

dpa

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