Teil-Krankschreibung könnte ab 2028 möglich werden

Berlin – Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses läuft noch die Diskussion über die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Vorlage von Attesten ab dem ersten Krankheitstag. Parallel hält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daran fest, das neue Instrument der Teilarbeitsunfähigkeit (Teil-AU) einführen zu wollen.
Es soll nicht vor Jahresbeginn 2028 in Kraft treten und mit einer Evaluation verbunden werden, wie aus Dokumenten zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hervorgeht, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Ziel der Teil-AU ist es demnach insbesondere, „die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken, den Kontakt zum Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten, längere vollständige Erwerbsausfälle zu vermeiden und die Rückkehr in eine vollständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern“. Abgezielt wird auf Fälle längerer Arbeitsunfähigkeit infolge einer „nicht nur geringfügigen Erkrankung“.
Änderungsanträge von Union und SPD sehen nun vor, dass „eine ärztliche Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit und entsprechende Meldung an die Krankenversicherung nur mit Einwilligung des Versicherten erfolgen darf“. Willige der Versicherte jedoch nicht ein, müsse der Arzt prüfen, „ob eine vollständige Arbeitsunfähigkeit nach den allgemeinen Regeln vorliegt“.
Klargestellt wird mit den Anträgen zudem, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Versicherten für die teilweise erbrachte Arbeitsleistung anteiliges Entgelt zu gewähren und dass kein Anspruch auf Einrichtung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes zum teilweisen Ausüben der bisherigen Tätigkeit besteht.
Evaluiert werden soll das Instrument von den Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit – zunächst ein Jahr und abschließend fünf Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen. „Die Evaluation soll eine fundierte Grundlage für die Entscheidung des Gesetzgebers über die Fortentwicklung des Instruments der Teilarbeitsunfähigkeit und des teilweisen Krankengeldes schaffen“, heißt es.
Die Koalition will das Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im Bundestag beschließen, es stehen aber unter anderem noch Beratungen im Gesundheitsausschuss aus.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem ersten Bericht von Ende März die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einem Teilkrankengeld vorgeschlagen und dadurch Einsparungen von rund 73 Millionen Euro für das Jahr 2027 erwartet.
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