Politik

GKV-Finanzkommission empfiehlt stufenweise Arbeitsunfähigkeit

  • Mittwoch, 1. April 2026
3 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - gelber Schein. /picture alliance
3 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - gelber Schein. /picture alliance

Berlin – In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen eine „stufenweise Arbeitsunfähigkeit“ einzuführen. Das ist dem 483-Seiten starken Report zu entnehmen, der am vergangenen Montag in Berlin vorgestellt worden war.

Das Deutsche Ärzteblatt berichtete über die wichtigsten Vorschläge und analysiert den Report weiter. Empfehlungen gibt es unter anderem auch zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Kosten bei Impfstoffen oder auch dem Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsregelungen.

Das Forscherteam schlägt bei letzterem konkret vor, dass Ärzte eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit in Stufen vornehmen können sollten – zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent. Das sollte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person erfolgen.

Die Einführung klar definierter Stufen erfordert aus Sicht der Kommission eine Erweiterung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie Anpassungen der Abrechnungs- und Entgeltabrechnungssysteme. „Da es sich um eine begrenzte Erweiterung bestehender digitaler Strukturen handelt, erscheint die Umsetzung bei angemessener Vorlaufzeit administrativ handhabbar“, heißt es.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, dann sollte es die Möglichkeit eines „stufenweise Krankengeldes“ geben. Dieses soll sich analog der prozentualen Reduktion der Arbeitsfähigkeit berechnen.

Durch die Neuregelung werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht.

Dazu gehören sollten fortlaufende Anpassungen der Einstufung bei Änderungen des Gesundheitszustands. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.“

Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft.

„Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.“

Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen.

„Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.“ Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.

Allerdings ermöglichte eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine „Dequalifizierung“ verhindert werden.

„Den Vorschlag zur Teilkrankschreibung und einem Teilkrankengeld lehnen wir ab“, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie und Public Health der Links-Fraktion im Bundestag. Das Modell würde zum Einfallstor für rücksichtslose Arbeitgeber, ihre Angestellten auch krank arbeiten zu lassen.

Denn im Gegensatz zum jetzt schon möglichen Hamburger Modell sei dabei vorgesehen, dass der Arbeitgeber die teilweise Arbeitsleistung bezahle. Das werde deutlich mehr Druck auf die Versicherten ausüben, arbeiten zu gehen, obwohl sie dazu noch nicht in dem Umfang in der Lage seien, sagte er.

Die ärztliche Bescheinigung der Teilarbeitsfähigkeit helfe da auch nur sehr begrenzt, da die Ärztinnen und Ärzte in der Regel der Selbsteinschätzung und dem Wunsch ihrer Patientinnen und Patienten, teilweise wieder arbeitsfähig zu sein, nicht im Wege stehen wollten, wenn nicht eine offensichtliche Arbeitsunfähigkeit vorliege.

„Folgekosten für nicht vollständig kurierte Krankheiten sind also programmiert. Und das von der Kommission festgestellte relativ geringe Einsparpotenzial einer solchen Maßnahme ist hier noch nicht einmal eingepreist“, so Gürpinar.

dpa/may

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