Ärzte fordern Nutzenbewertung für vorhandene Arzneimittel

Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat Pläne der kommenden Großen Koalition von Union und SPD zur Bewertung von Arzneimitteln kritisiert. Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien angekündigt, den „gesamten Bestandsmarktaufruf“ zu beenden. „So werden wesentliche Fortschritte des 2010 von der bisherigen Koalitionsregierung verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes ohne ersichtlichen Grund abgeschafft“, kritisierte die Arzneimittelkommission.
Der Bestandsmarktaufruf ist eine Regelung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). Danach kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Nutzenbewertung für Arzneimittel veranlassen, die bereits auf dem Markt sind. Im Vordergrund sollen dabei Wirkstoffe stehen, die für die Versorgung von Bedeutung sind oder die mit Medikamenten im Wettbewerb stehen, für die bereits ein Beschluss für eine Nutzenbewertung vorliegt.
Aufgrund dieser Regelung im AMNOG hat der G-BA im April 2013 Kriterien für den Aufruf von Arzneimitteln im Bestandsmarkt festgelegt und zugleich erste Präparate für die Nutzenbewertung bestimmt.
Diese also gerade erst anlaufende Bewertung soll laut dem Koalitionsvertrag wegfallen. Stattdessen wollen die Parteien einen höheren gesetzlichen Abschlag für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel einführen. Die AkdÄ appelliert mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger, die Möglichkeit einer Nutzenbewertung des Bestandsmarkts aufrechtzuerhalten.
Nach Auffassung der AkdÄ ist dieser unentbehrlich, „um aktuell und zukünftig eine qualitativ hochwertige, aber auch wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen – zuallererst im Interesse der Patienten“, so die Arzneimittelkommission.
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