Ärzte lehnen das Melden von Nebenwirkungen an Unternehmen ab

Berlin – Patienten sollten Nebenwirkungen von Arzneimitteln – oder den Verdacht darauf – den dafür zuständigen Behörden und nicht einem privaten Start-Up melden. Das betonte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) heute. Sie reagiert damit auf eine Mitteilung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die Patienten Anfang des Monats empfohlen hat, für das Melden der Nebenwirkungen einen Anbieter namens Medikura zu nutzen.
„Medikura ist ein Start-up-Unternehmen, das verschiedene Anstrengungen unternimmt, sich als Vermittler von Nebenwirkungsmeldungen zwischen Patienten, Ärzten und Arzneimittelherstellern zu etablieren“, stellt die Arzeimittelkommission klar. Die Verarbeitung und Vermittlung von sensiblen medizinischen Daten von einzelnen Patienten im Zusammenhang mit der Arzneimittelsicherheit durch ein gewinnorientiertes Unternehmen der Datenverarbeitung werde „von der AkdÄ abgelehnt“.
Die Akdä weist daraufhin, dass die staatliche Kontrolle für Unternehmen, die Nebenwirkungsmeldungen weitervermitteln, nicht geregelt sei. Auch bleibe unklar, wieviel zusätzliche Kosten für die öffentliche Gesundheit entstünden, wenn private Unternehmen Nebenwirkungsmeldungen innerhalb des bestehenden Systems weitervermittelten.
„Die Arzneimittelsicherheit ist ein Anliegen der öffentlichen Gesundheit. Sie sollte in den Händen öffentlicher und nicht gewinnorientierter unabhängiger Organisationen verbleiben, wobei die Arzneimittelhersteller dabei ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen haben“, so die AkdÄ.
„Der KKH ist die Sicherheit von Arzneimitteln und damit die Patientensicherheit ein zentrales Anliegen. Daher unterstützt die Krankenkasse das Online-Portal Nebenwirkungen.de des Kooperationspartners Medikura“ hatte die Krankenkasse am 2. April gemeldet. Hierüber könne jeder „schnell, einfach und vertraulich“ Nebenwirkungen eines Medikaments, die er bei der Einnahme an sich beobachtet habe, dem jeweiligen Hersteller online melden. Auch der behandelnde Arzt oder Apotheker könne in die Meldung eingebunden werden.
„In Deutschland existiert seit Langem ein gesetzlich etabliertes und wirksames System, um Nebenwirkungen zu erfassen und Maßnahmen zur Risikominderung einzuleiten“, betont dagegen die AkdÄ. Beteiligt an diesem System seien die für Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden, nämlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut sowie auf europäischer Ebene die Europäische Arzneimittel-Agentur.
Außerdem seien die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe sowie die Hersteller beziehungsweise Zulassungsinhaber von Arzneimitteln eingebunden, die eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte trügen. „Die Beteiligten an diesem System sind untereinander vernetzt, ihre Aufgaben sind durch gesetzlich verankerte Vorschriften festgelegt und deren Erfüllung wird entsprechend überprüft“, so die Arzneimittelkommission.
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