Ärzte und Psychotherapeuten warnen vor Risiken der Datenschutzgrundverordnung

Berlin – Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union darf in Deutschland nicht überinterpretiert werden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Berufsverbände von Ärzten und Psychotherapeuten haben in einer gemeinsamen Resolution Augenmaß angemahnt. Sie unterstützen damit einen Antrag der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, der möglichen Abmahnmissbrauch verhindern soll.
„Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht Opfer von Abmahnwellen und daraus folgenden horrenden Strafzahlungen werden. Dies gefährdet empfindlich die ambulante Versorgung der Patienten“, erklärte Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV.
Ärztliche Leistungen – etwa aufgrund von Überweisungen – seien keine Auftragsverarbeitung, heißt es in der Resolution. Eine solche Interpretation der DSGVO würde zu überbordender Bürokratie in den Praxen führen und könne außerdem zu einem Hemmschuh gesetzlich erwünschter Kooperationen werden. Die interprofessionelle und fachübergreifende Zusammenarbeit sei zwingende Voraussetzung für die hohen medizinischen Standards, nach denen in Deutschland Patienten behandelt werden. Dies hätten auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD erkannt, so die Resolution weiter.
In einem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Gefahr eines Abmahnmissbrauchs, insbesondere gegenüber mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen zu verhindern sowie geringfügige Verstöße nicht mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu ahnden.
Diesen Forderungen schließen sich die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände an. Sie wünschen sich darüber hinaus, dass Projekte zur Digitalisierung in der Medizin durch die DSGVO nicht erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.
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