Ärzteschaft

Ärztekammer Baden-Württemberg beschließt Sechs-Punkte-Katalog für mehr Organspenden

  • Montag, 22. Juli 2019
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Stuttgart – Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat Staat und Gesellschaft dazu aufgerufen, alles dafür zu tun, Spendebe­reit­schaft und Transplantation von Organen zu fördern. Die Delegierten haben dazu einen Sechs-Punkte-Plan erstellt.

Im Mittelpunkt muss danach zunächst eine breit angelegte und kontinuierliche Infor­mationskampagne für die Bevölkerung stehen. Die Delegierten befürworten auch, die Aufklärung über die Organspende in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen.

In den Entnahmekrankenhäusern müssten zudem umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spender­organen auszuschließen. Insbesondere Kliniken ohne Neurochirurgie seien für poten­zielle Organspenden besser auszustatten. Entstehende Kosten müssten den Kliniken voll und unbürokratisch erstattet werden.

Die Delegierten begrüßen in diesem Zusammenhang die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplantationsbeauftragten Ärzten, wie dies im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgeschrieben ist.

Arztpraxen und Krankenhausambulanzen sollten nach Ansicht der Delegierten um­fassende Informationen über die Organspende vorhalten. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehöre auch eine Aufklärung über die Organspende, hieß es. Ärz­te sollten insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizi­ni­­­schen Maßnahmen in der Patientenverfügung in der Regel eine Organspende un­möglich mache.

Schließlich müsse die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ in die baden-würt­tembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen und das Curriculum „Trans­plan­­tationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer verstärkt beworben werden.

„Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesellschaft sind es den Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maß­nahmen zur Förderung der Organspende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden“, so die Kammerdelegierten.

hil

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