Ärzteschaft

Ärztekammer Baden-Württemberg für Refinanzierung von Tarifsteigerungen

  • Dienstag, 24. Juli 2018
/sudok1, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Vertreterversammlung (VV) der Landesärztekammer Baden-Württem­berg hat die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass im Kranken­hausbereich Tarifsteigerungen grundsätzlich vollständig refinanziert werden.

Die Ärztevertreter nahmen damit Bezug auf einen Referentenentwurf des Bundes­gesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Demnach sollen – anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet – nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen wird lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt.

Andere Berufe nicht vergessen

„Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt“, erklärten die Ärztevertreter. Auch im ärztlichen Dienst gebe es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zulasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehe.

Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal habe fundamentale Aus­wirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patienten­versorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ohne Änderungen seien neue Brüche und Fehlanreize die Folge, hieß es aus der VV. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegen­zuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden sind.

Darüber hinaus haben die Ärztevertreter ein Positionspapier zur medizinischen Ausbildung und Weiterbildung verabschiedet. Darin fordern sie unter anderem die Einführung und Weiterentwicklung von „Clinician Scientist"-Programmen. Notwendig sei die Erstellung von individuellen Curricula, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den klinisch-fachärztlichen Weiterbildungsinhalten, dem eigenen Forschungsprojekt und dem klinisch-wissenschaftlichen Modul des Clinician-Scientists-Programms beinhalten.

Des Weiteren soll nach Auffassung der VV jedem Assistenzarzt in Anlehnung an das schwedische Mentoringprinzip von Anbeginn der fachärztlichen Weiterbildung ein Mentor zur Seite gestellt werden, der dabei helfen soll, die fachärztliche Weiterbildung und deren Aufbau zu planen.

Mit Bezug auf die Installation der Telematikinfrastruktur hat die baden-württem­bergische Ärzteschaft ihre Sorge zum Thema Datenschutz geäußert. „Einem direkten Zugriff in die Praxisverwaltungssysteme von außen und dem Auslesen von Behandlungsdaten erteilen wir eine klare Absage. Wir werden keine Systeme akzeptieren, die in unsere Praxissysteme und damit in die ärztliche Schweigepflicht eingreifen“, erklärten die Ärztevertreter.

Sie haben deshalb den Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg aufgefordert, gegenüber der Politik auf der Einführung gesetzlicher Regelungen zu bestehen, die die sensiblen Patientendaten vor jeglichem Zugriff Dritter schützen.

hil/sb

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