Tarifvertrag an SHR-Kliniken sieht individuellen Qualifizierungsplan vor

Heidelberg – Die SRH-Kliniken und der Marburger Bund (MB) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen Qualifizierungstarifvertrag für den ärztlichen Dienst geeinigt. Die Gremien haben bereits zugestimmt. In Kraft tritt der Tarifvertrag Qualifizierung am 1. Januar 2019 für neun SRH-Kliniken in Baden-Württemberg und Thüringen.
Künftig vereinbaren Ärzte mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen jährlicher Mitarbeitergespräche einen verbindlichen, individuellen Qualifizierungsplan. Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen inklusive Reise und Übernachtung übernimmt und die Ärzte unter Fortzahlung der Vergütung dafür freistellt. Angehende Fachärzte erhalten bis zu zehn Tage Freistellung, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Externe Qualifizierungsmaßnahmen, Hospitationen und Mentoren ergänzen die besondere Förderung der Facharztweiterbildung.
Ärzte mit Migrationshintergrund haben die Möglichkeit, über den Qualifizierungsplan Sprachkenntnisse auf- und auszubauen. Ärzte, die eine leitende Position haben oder künftig übernehmen, lernen in Trainings die Grundlagen moderner Führung. Mitarbeiter, die nach einer Erkrankung oder Elternzeit wieder einsteigen, können kurzfristig eine Qualifizierung in Anspruch nehmen.
„In Deutschland ist dieser Vertrag in der Krankenhausbranche einzigartig“, betonte Kerstin Boldt, Geschäftsführerin des Marburger Bunds Thüringen. Die Vereinbarung sichere eine professionelle, nachhaltige Personalentwicklung in den SRH-Kliniken und verbessere die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ärztliche Qualifizierung erheblich.
„Die SRH legt Wert auf die Qualität ihrer Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen“, erläuterte Christof Hettich, Vorstandsvorsitzender der SRH. Deshalb investiere man in die Ausbildung der Mitarbeiter. „Das lohnt sich für beide Seiten – gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels“, sagte er.
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