Ärztekammer Berlin macht Weg für ausschließliche Fernbehandlung frei

Berlin – Auch in Berlin soll die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten im Einzelfall bald möglich sein. Einer entsprechenden Änderung der Berufsordnung hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin jetzt zugestimmt.
Die Kammer schließt sich dabei den Entscheidungen des 121. Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt an und übernimmt die entsprechende Passage in der (Muster)Weiterbildungsordnung im Wortlaut.
„Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, heißt es dort unter anderem.
Bevor die geänderte Berufsordnung der Ärztekammer Berlin in Kraft tritt, muss die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung als zuständige Aufsichtsbehörde die Änderung noch genehmigen.
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Günther Jonitz, begrüßte die Neuerung. „Der verantwortungsvolle, ergänzende Einsatz moderner Kommunikationsmedien erweitert die Behandlungsmöglichkeiten und dient der Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses“, sagte er. Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient bleibe gleichwohl der Goldstandard. Dieser sei nicht durch Technik ersetzbar, so der Kammerpräsident.
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