Ärztekammer Bremen beschließt ausschließliche Fernbehandlungen

Bremen – In Bremen sind künftig „ausschließliche Fernbehandlungen“ erlaubt. Das hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen beschlossen und eine entsprechende Änderung der ärztlichen Berufsordnung des Landes eingeleitet. Mit ihrem einstimmigen Beschluss folgten die Bremer Delegierten dem Deutschen Ärztetag. Dieser hatte das geltende Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung bereits im Mai gelockert und seine Musterberufsordnung entsprechend geändert.
Für Ärzte im Stadtstaat bedeutet dies, dass sie Patienten im Einzelfall nun ausschließlich auf digitalem Weg beraten und behandeln dürfen – vorausgesetzt, dies ist ärztlich vertretbar, die ärztliche Sorgfalt wird bei Befunderhebung, Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Dokumentation gewahrt und die Patienten werden über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung via Kommunikationsmedien aufgeklärt.
Trotz ihres einstimmigen Votums steht die Bremer Ärzteschaft „ausschließlichen Fernbehandlungen“ skeptisch gegenüber. Die Delegierten betonten, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiter unerlässlich bleibe und digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit allenfalls unterstützen solle.
Zudem gelte es noch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu Organisationsstrukturen, Berechtigungen und Qualifikationen zu prüfen. So sei aktuell beispielsweise noch unklar, inwieweit Ärzte per Fernbehandlung Arznei- und Hilfsmittel verordnen sowie Patienten krankschreiben dürfen. Aktuell prüft eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer, welche Regelungen für eine Erlaubnis zur Fernbehandlung erforderlich sind.
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