Ärzteschaft

Ärztekammer mahnt Jugendschutz bei Debatte um Cannabis­legalisierung an

  • Dienstag, 20. September 2022
/Impact Photography, stock.adobe.com
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Potsdam – Der Gesetzgeber muss bei der eventuellen Legalisierung von Cannabis unbedingt auf den Jugend­schutz achten. Das fordert die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) in einer Re­solution.

Die Delegierten betonen, es stehe außer Zweifel, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besonders gefährdet seien, Langzeitschäden durch Cannabis zu entwickeln. Es müssten bei einer Legalisierung daher Kon­zepte vorliegen, wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor den negativen Folgen des Cannabis­konsums geschützt werden könnten, so die Kammerver­sammlung.

Hintergrund der Resolution ist das Vorhaben der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, den Konsum von Cannabis in Teilen zu legalisieren.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Sommer angekündigt, bis zum Herbst Eckpunkte für die geplante Cannabisfreigabe vorzulegen. In der zweiten Junihälfte fanden dazu fünf Expertenanhörun­gen mit mehr als 200 Fachleute statt.

„Ende des Jahres wollen wir einen Referentenentwurf vorlegen, so dass wir mit dem Gesetzge­bungsverfahren nächstes Jahr durchstarten können“, umriss Lauterbach den Zeitplan im Sommer.

Er betonte, Cannabis solle mit der geplanten Freigabe nicht verharmlost werden. Trotzdem sei die geplante Freigabe wichtig, denn der derzeitige repressive Umgang mit Cannabis sei geschei­tert, so der Minister.

In Deutschland nutzen laut dem BMG und vier Millionen Menschen Cannabis. Bei den 18- bis 25-Jährigen seien es jeder Zweite.

Die Produkte des Schwarzmarktes seien aber für die Konsu­menten gefährlich: Verunreinigungen und beige­mischte Substanzen könnten gesund­heitlich schwerwie­gende Folgen nach sich ziehen oder sogar dazu füh­ren, dass die Konsumenten auch von anderen Drogen abhängig würden, erläuterte Lauterbach.

Ein legaler Cannabiskonsum führt nach Ansicht der Bundesregierung dagegen nicht zu einem höheren Kon­sum anderer Betäubungsmittel oder neuer psychoaktiver Stoffe.

hil

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