Ärztekammer mahnt Jugendschutz bei Debatte um Cannabislegalisierung an

Potsdam – Der Gesetzgeber muss bei der eventuellen Legalisierung von Cannabis unbedingt auf den Jugendschutz achten. Das fordert die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) in einer Resolution.
Die Delegierten betonen, es stehe außer Zweifel, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besonders gefährdet seien, Langzeitschäden durch Cannabis zu entwickeln. Es müssten bei einer Legalisierung daher Konzepte vorliegen, wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor den negativen Folgen des Cannabiskonsums geschützt werden könnten, so die Kammerversammlung.
Hintergrund der Resolution ist das Vorhaben der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, den Konsum von Cannabis in Teilen zu legalisieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Sommer angekündigt, bis zum Herbst Eckpunkte für die geplante Cannabisfreigabe vorzulegen. In der zweiten Junihälfte fanden dazu fünf Expertenanhörungen mit mehr als 200 Fachleute statt.
„Ende des Jahres wollen wir einen Referentenentwurf vorlegen, so dass wir mit dem Gesetzgebungsverfahren nächstes Jahr durchstarten können“, umriss Lauterbach den Zeitplan im Sommer.
Er betonte, Cannabis solle mit der geplanten Freigabe nicht verharmlost werden. Trotzdem sei die geplante Freigabe wichtig, denn der derzeitige repressive Umgang mit Cannabis sei gescheitert, so der Minister.
In Deutschland nutzen laut dem BMG und vier Millionen Menschen Cannabis. Bei den 18- bis 25-Jährigen seien es jeder Zweite.
Die Produkte des Schwarzmarktes seien aber für die Konsumenten gefährlich: Verunreinigungen und beigemischte Substanzen könnten gesundheitlich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen oder sogar dazu führen, dass die Konsumenten auch von anderen Drogen abhängig würden, erläuterte Lauterbach.
Ein legaler Cannabiskonsum führt nach Ansicht der Bundesregierung dagegen nicht zu einem höheren Konsum anderer Betäubungsmittel oder neuer psychoaktiver Stoffe.
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