Ärztekammer Niedersachsen baut klinisches Krebsregister auf
Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen wird ein klinisches Krebsregister aufbauen. Das haben die Delegierten der Kammerversammlung in Hannover einstimmig beschlossen. Betreiben soll das neue Register eine rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts.
Im April 2013 hatte der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ (KFRG) erlassen. Es verpflichtet die Bundesländer klinische Krebsregister einzurichten. Das Niedersächsische Sozialministerium hatte sich daraufhin an die Kammer gewendet und gebeten, eine entsprechende Einrichtung zu gründen. Finanzieren sollen das Vorhaben die Krankenkassen und das Land Niedersachsen.
Klinische Krebsregister streben nach Angaben des „Kooperationsverbundes Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister“ an, möglichst alle Krebspatienten zu erfassen, die in einem definierten Einzugsgebiet behandelt werden. Hauptziel ist die Qualitätssicherung. Dabei geht es laut dem Kooperationsverbund um Strukturqualität wie die Häufigkeit bestimmter Operationen, um Prozessqualität wie die Einhaltung von Qualitätsstandards und um Ergebnisqualität, zum Beispiel die Lebensqualität der Patienten und die Überlebenszeiten.
„Regelmäßige Auswertungen und Analysen der Daten und Vergleiche zwischen den behandelnden Einrichtungen können allgemeine oder lokale Verbesserungspotentiale aufdecken und die Grundlagen für geeignete Verbesserungsmaßnahmen bereitstellen“, informiert der Kooperationsverbund.
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