Ärztekammer Nordrhein fordert mehr Cannabisprävention an Schulen

Düsseldorf – Seit Anfang April sind trotz des scharfen Protestes der Ärzteschaft Besitz und Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen legal. „Die Teillegalisierung stellt nicht nur die medizinische Versorgung und die Suchthilfe vor große Herausforderungen, sondern auch die weiterführenden Schulen“, kritisiert der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. So brauche es zum Beispiel Regelungen für Klassenfahrten und neue Hausregeln, die das Mitführen von Cannabis in die Schule unterbinden.
„Insgesamt bedarf es der Organisation jahrgangsübergreifender Suchtpräventionsangebote an Schulen, denn das Risiko einer späteren Abhängigkeit sowie des Konsums weiterer Drogen erhöht sich deutlich, wenn Cannabis schon im Jugendalter regelmäßig konsumiert wird“, so Henke.
Wissenschaftler warnen immer wieder vor den Gesundheitsrisiken durch Cannabis für Jugendliche. Denn bis zum 25. Lebensjahr ist die Gehirnreifung noch nicht abgeschlossen. Der Konsum kann zu irreversiblen Schäden führen und Depressionen sowie Konzentrations- und Reaktionsstörungen auslösen.
Laut Henke kann sich die Legalisierung auch negativ auf den Nichtraucherschutz und Nichtraucherkampagnen auswirken, denn Cannabis werde häufig im Joint gemischt mit Tabak geraucht.
„Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass die Freigabe für Erwachsene dazu führt, dass auch Minderjährige noch leichter an die Droge kommen, so zum Beispiel durch die Weitergabe von Cannabis durch volljährige Schülerinnen und Schüler an Minderjährige“, warnte Henke.
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