Ärzteschaft

Ärztekammer Nordrhein wehrt sich gegen Doppelstrukturen beim Entlassmanagement

  • Montag, 25. März 2019
/ronstik, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die rheinische Ärzteschaft wehrt sich gegen das geplante Ärzteregister, das für das neue Entlassmanagement aus der Klinik entstehen soll. „Die Führung von Ärzte­ver­zeichnissen ist im deutschen Gesundheitswesen originäre Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung“, heißt es in einer Entschließung der Kammerversammlung vom ver­gangenen Samstag.

Anlässlich des gesetzlich vorgeschriebenen Entlassmanagements müssen Klinikärzte ab dem 1. Juli 2019 eine persönliche Arztnummer aus dem bundesweiten Verzeichnis ver­wenden. Ab dem 1. September 2019 sind in das Verzeichnis auch alle klinisch tätigen Ärzte in Weiterbildung aufzunehmen, ab Januar 2020 alle übrigen im Krankenhaus täti­gen und approbierten Ärzte.

Es soll also ein umfassendes Register aller Klinikärzte entstehen. Der parallele Aufbau eines weiteren, bundesweiten Verzeichnisses in der Hand von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft bedeute eine bürokratische Doppelstruktur, kritisierte die Kammerdelegierten. So seien etwa Arztnummern bei den Ärztekammern bereits vorhanden.

Kritik an Landesregierung

Die Kammerversammlung kritisierte zudem die in Nordrhein-Westfalen (NRW) geplante Verwendung von Fördergeldern aus dem Bundesstrukturfonds. Die in den Jahren 2019 bis 2022 für NRW zur Verfügung stehenden rund 105 Millionen Euro sollten nicht nur für Schließungen von Kliniken sowie eine träger- und standortübergreifende Konzentration eingesetzt werden, sondern zum Beispiel auch für eine integrierte Notfallversorgung, telemedizinische Netze oder mehr Ausbildungsplatzkapazitäten. Den geplanten Einsatz der Fördergelder hatte zuvor auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert.

Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass NRW für jeden Euro aus Berlin einen weiteren Euro aus Landesmitteln bereitstellt, sodass sich die für eine Modernisierung der NRW-Krankenhauslandschaft zur Verfügung stehenden Mittel auf bis zu 210 Millionen Euro summieren könnten. Die Länder können neben den oben genannten Beispielen auch die Bildung von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen, Vor­haben zur Bildung von Krankenhausverbünden oder zur IT-Sicherheit mit Bundesmitteln finanzieren. Die rheinische Ärzteschaft forderte das Land jetzt auf, die Ärztekammern bei den Planungen einzubeziehen.

Die Kammerdelegierten forderten zudem in einer Resolution, dass die Bezeichnung „Psychotherapeut“ auch in Zukunft an eine durch Weiterbildung erworbene Qualifikation in einem spezifischen, wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren geknüpft bleiben müsse.

hil

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