Ärzteschaft

Ärztekammer Westfalen-Lippe legt ethische Grundsätze für ärztliches Handeln vor

  • Dienstag, 2. August 2016

Münster – Ethische Grundsätze für das ärztliche Handeln hat der Arbeitskreis Ethikrat der Ärztekammer Westfalen-Lippe erarbeitet. Sie richten sich insbesondere an neue Kammermitglieder, sollen aber auch allen anderen Ärzten sowie Chef­ärz­ten und Klinik­verwaltungen zur Orientierung dienen, erklärte der Präsident der Ärzte­kammer West­falen-Lippe, Theodor Windhorst, gestern Abend vor Journalisten in Müns­ter.

Die ethischen Grundsätze greifen in knapper Form wesentliche Inhalte des Genfer Ge­löb­nisses, einer zeitgemäßen Version des hippokratischen Eides, und der (Mus­ter-)Be­rufs­ordnung der Ärzte in Deutschland auf. Sie stellen insbesondere fest, dass das Wohl­er­gehen der Patienten über allen anderen Interessen stehen müsse und die medizi­ni­sche Indikationsstellung als Kernelement der ärztlichen Tätigkeit und Identität von medi­zin­fremden Erwägungen und Einflüssen freizuhalten sei.

Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie
Dass Ärztinnen und Ärzte sowohl im Krankenhaus als auch in der eigenen Praxis ihren Be­ruf im Spannungsfeld zwischen medizinischer Ethik und Ökonomie ausübten, sei einer der Gründe gewesen, sich erneut mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns zu befassen, erklärte Windhorst. Entscheidungen zu treffen, die individuell dem Patienten nützten, sei in diesem Spannungsfeld manchmal schwierig.

Windhorst kritisierte in diesem Zusammenhang insbesondere Boni in Chefarztverträgen, die an die Erfüllung bestimmter Mengenvorgaben oder eine bestimmte Zusammen­setz­ung von schweren und minder schweren Fällen (Case-Mix) geknüpft sind. „Das Kran­ken­haus ist kein Geschäftsmodell zur privaten Renditegewinnung“, sagte Windhorst. „Ich möchte, dass die Politik in der Krankenhausversorgung einen Beitrag zur Daseinsfür­sor­ge sieht und nicht Geschäftemacherei.“ Die Versorgung der Patienten müsse frei von Interessen der Gewinnerzielung sein.

IGeL: Potenzial der Rufschädigung
Mit Blick auf das Krankenhausmanagement erklärte der Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Klaus Reinhardt, Ökonomen und Ärzte würden oft unterschiedliche Sprachen sprechen. Er schlug vor, Chefarztverträge der Sanktionierung der Ärzte­kammern zu unterstellen, räumte jedoch zugleich ein, dass das insbesondere bei privaten Trägern nur schwer zu verwirklichen sein werde. „Ein solches Vorgehen würde aber dem Schutz von Ärzten und Patienten dienen“, sagte Reinhardt.

Die Grenze zwischen medizinisch sinnvollem Angebot und Geschäftemacherei ver­schwimme zuweilen auch beim Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL), räumte Reinhardt ein. Nach dem Sozialgesetzbuch V würden in der gesetzlichen Kran­ken­versicherung nur Leistungen erstattet, die medizinisch notwendig, ausreichend und zweckmäßig seien. „Von einer Bestversorgung ist dort nicht die Rede“, sagte Reinhardt. So wie manche Ärzte IGeL allerdings anböten, hätten sie durchaus das Potenzial, die ärzt­liche Reputation zu beschädigen.

Weitere Punkte der ethischen Grundsätze betonen den Stellenwert der ärztlichen Schwei­ge­pflicht, das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung sowie eine wert­schätz­ende, wohlwollende und respektvolle Kommunikation der Ärzte mit Patienten, Kollegen und anderen Berufsgruppen.

HK

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