Ärzteschaft

Ärztenetze fordern Nach­besserungen am Anti-Korrup­tionsgesetz

  • Dienstag, 3. März 2015

Berlin – Nachbesserungen am sogenannten Anti-Korruptionsgesetz fordert der Verband Medi Geno Deutschland. „Der Entwurf ist angesichts der Besonderheiten im Gesund­heits­wesen viel zu unpräzise, rechtsstaatlich bedenklich und kontraproduktiv“, erklärte dessen Vorstandsvorsitzende Werner Baumgärtner. Sollte der Referenten­entwurf Gesetz werden, würden sich die Rahmenbedingungen für Ärztenetze enorm verschlechtern, warnte er. Der Grund dafür sei, dass das Gesetz in seiner bisherigen Form auch sinnvolle und erwünschte Kooperationen zwischen Ärzten unter General­verdacht stelle.

Besonders betroffen wären laut Baumgärtner die Ärztegenossenschaften. Schlössen sich doch die dort organisierten Ärzte als Freiberufler zu einem Wirtschaftsunternehmen zusammen um im Gesundheitsmarkt besser bestehen zu können und um günstigere Kooperations- und Einkaufsgemeinschaften oder strukturfördernde Maßnahmen zu erzielen.

„Das Anti-Korruptionsgesetz würde das Geschäftsgebaren von Ärztegenossenschaften per se kriminalisieren, während sich andere Berufsgruppen auch künftig zu Genossen­schaften zusammenschließen dürften“, kritisierte Baumgärtner. Aber auch Berufsaus­übungs­gemeinschaften (BAG) in Form der Teilgemeinschaftspraxen könnten ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, wenn ihre Gewinnverteilungsregeln eine Zuweisung gegen Entgelt vorsähen. Das Gleiche gelte für prä- und poststationäre Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten nach Paragraf 115a des fünften Sozialgesetzbuches, so Medi Geno.

Auch Juristen und Politikern ist der Gesetzentwurf noch zu unscharf. So fordert der Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg, Gerhard Dannecker, der Gesetzgeber müsse genauer als bisher vorgesehen definieren, was er unter korruptivem Verhalten im Gesundheitswesen verstehe und was nicht. „Schließlich kommt es dabei entscheidend auf die konkrete Handlung an“, sagte er am 25. Februar bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes zum Thema.

„Wir müssen sehen, dass die Regelungen nicht in die falsche Richtung gehen“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Edgar Franke (SPD), auf der gleichen Veranstaltung. Korruption und gewünschte Kooperation müsse man sauber abgrenzen können, betonte er.

hil

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