MB fordert Nachbesserungen am geplanten Korruptionsbekämpfungsgesetz
Berlin – Der Marburger Bund (MB) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Korruptionsbekämpfungsgesetz zu überarbeiten und bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen weist nach Ansicht der Ärztegewerkschaft jedoch noch einiges Verbesserungspotenzial auf.
Wichtige Ansatzpunkte sieht die Ärztegewerkschaft beispielsweise in der Formulierung: „Nicht nur Juristen, sondern auch die Akteure im Gesundheitswesen müssen einschätzen können, ob sie sich mit einer bestimmten Verhaltensweise strafbar machen oder nicht – und dies, ohne sich in jedem Einzelfall vorher rechtlich beraten zu lassen", heißt es in der MB-Stellungnahme zum entsprechenden Referenten-Entwurf.
Die derzeitige Ausgestaltung der strafrechtlichen Regelung des neuen Paragraf 299a StGB erfülle diese Anforderungen jedoch nicht. Insbesondere die wenig detaillierte Begründung sei unkonkret und aufgrund der verwendeten Rechtsbegriffe für Laien kaum zu verstehen.
Zudem erhöhe die neue Rechtslage das Strafbarkeitsrisiko für Krankenhausärzte. „Sie könnten durch ein- und dieselbe Handlung gleich mehrere Tatbestände parallel erfüllen“, kritisiert die Ärztegewerkschaft. Sie warnte vor einer möglichen Ungleichstellung ambulanter und stationärer Ärzte und forderte Vorteilsnahme und -gewährung auch bei Vertragsärzten stärker zu unterbinden.
„Ansonsten bleiben korruptive Verhaltensweisen, wie beispielsweise das Sponsoring von Kongressreisen durch die Pharmaindustrie zur Beeinflussung des Verordnungsverhaltens Niedergelassener, ungeahndet bzw. in einer rechtlichen Grauzone“, warnte der MB.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten beide betont, dass der Gesetzentwurf endlich Klarheit schaffe. „Wir wollen die fortwährende Skandalisierung unseres Berufsstandes und die andauernden Diffamierungskampagnen der Krankenkassen endlich beendet wissen,“ kommentierte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Sowohl diejenigen, die unerlaubte Vorteile gewähren, als auch für diejenigen, die sie annähmen, wüssten nun, welche gesetzlichen Folgen auf sie zukämen, fügte der KBV-Vorstandsvorsitzende (KBV) Andreas Gassen hinzu.
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