Ärztetag: Auf tatsächlichen Nutzen von digitalen Anwendungen fokussieren

Bremen – Der 126. Deutsche Ärztetag begrüßte heute die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einen Strategiewechsel bei der Digitalisierung einzuleiten. Die Priorisierung von medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), die einen konkreten, messbaren Nutzen in der medizinischen Versorgung haben, entspreche einer oftmals vorgebrachten Forderung vergangener Ärztetage.
Im Rahmen einer solchen Strategie bleibe es „unumgänglich“, dass genügend Zeit sowie klare Verantwortlichkeiten und Strukturen für eine ausreichende und aussagekräftige Erprobung von Anwendungen und Komponenten eingeräumt werden, heißt es in einem Beschluss.
Die zukünftigen Einführungszeitpunkte sollen sich an vorab definierten Qualitätszielen orientieren und nicht an „realitätsfernen, sanktionsbelegten gesetzlichen Vorgabeterminen“. In diesem Zusammenhang forderten die Delegierten BMG und Gematik auf, zeitnah eine dauerhafte Erprobungsregion zu etablieren.
Aus Sicht der Abgeordneten des Ärztetages zählen zu den zu priorisierenden Anwendungen vor allem der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Dieser übermittle „wichtige, gut strukturierte und qualitätsgesicherte Informationen des Patienten in die zeitkritische Behandlung“. Zugleich erfülle der Notfalldatensatz die Funktion einer klinischen Basisinformation.
Zudem forderte der Ärztetag die Schaffung einer eindeutigen Rechtslage bezüglich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten von Ärztinnen und Ärzten für die dezentralen TI-Komponenten – insbesondere der Konnektoren. Die rechtlichen Regelungen dürften Ärztinnen und Ärzten lediglich Verantwortlichkeiten zuweisen, denen diese auch nachkommen können.
Investitionen für Praxen zur digitalen Vernetzung
Um die Potenziale einer vernetzten Medizin zu nutzen, seien enorme Investitionen in den digitalen Ausbau der Arztpraxen erforderlich, so die Delegierten in einem weiteren Beschluss. Daher solle es ein Praxiszukunftsgesetz geben.
Die „kleinteilige, oftmals nicht kostendeckende Refinanzierung“ von Hard- und Software als Ergebnis der Verhandlungen von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) decke nur teilweise die notwendigen Bedarfe.
Es stelle deshalb für Arztpraxen eine wirtschaftliche Herausforderung dar, die notwendige digitale Ausstattung ihrer Praxen einzuführen und fortlaufend aktuell zu halten – wie beispielsweise die permanente sicherheitstechnische Anpassung der patientendatenführenden Arztsysteme zur Abwehr von Cybergefahren. Auch mache die digitale Vernetzung in der Patientenversorgung die fortlaufende Qualifizierung des Praxisteams notwendig.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf den Weg bringen
Dass im Koalitionsvertrag die langjährige Forderung der Ärzteschaft, ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf den Weg zu bringen, ausdrücklich aufgegriffen wird, begrüßten die Ärztetagsdelegierten.
Aus Sicht der Ärzteschaft sollte ein solches Gesundheitsdatennutzungsgesetz als Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Debatte die bisherigen in Spezialgesetzen eingeführten Regelungen für die Übermittlung von Gesundheitsdaten bündeln und konkretisieren.
Die aktuellen Regelungen würden bei Ärztinnen und Ärzten, bei Patienten und in der Öffentlichkeit zu Unklarheiten hinsichtlich der geltenden Rahmenvorgaben führen. Notwendig seien deshalb eindeutige rechtliche, organisatorische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in Versorgung und Forschung.
Bei der „zügigen Entwicklung“ eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes solle die Ärzteschaft aktiv mit einbezogen werden, so der Ärztetag.
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