Ärztetag fordert Personaluntergrenzen für Ärzte
Freiburg – Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat die Einführung von Personaluntergrenzen für Ärztinnen und Ärzte und alle anderen am Patienten tätigen Berufsgruppen gefordert. Die von der Bundesregierung geplante Einführung von Personaluntergrenzen für die Pflege sei „ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt“, erklärten die Delegierten. „Genügend und qualifiziertes Personal ist unabdingbare Voraussetzung für Qualität überall im Krankenhaus“, heißt es zur Erklärung.
„Deshalb macht die Begrenzung der geplanten Personaluntergrenzen auf sogenannte pflegesensitive Bereiche keinen Sinn.“ Die Bundesregierung will in Kürze die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband damit beauftragen, Pflegepersonaluntergrenzen in den Abteilungen festzulegen, in denen es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem Vorkommen unerwünschter Ereignisse gibt.
Zahl der Ärztestellen bei beständigen Überstunden aufstocken
In einem weiteren Antrag sprachen sich die Delegierten für eine automatische Anpassung des ärztlichen Stellenkontingents aus, sobald die ärztlichen Überstunden in einem Beobachtungszeitraum von jeweils sechs Monaten regelmäßig die tarifliche Regelarbeitszeit einer ärztlichen Vollkraft überschreiten. Nicht besetzte oder nicht besetzbare Stellen sollen dabei tagesaktuell auf der Internetseite des Krankenhauses veröffentlicht werden.
Zahl der Pflegekräfte in Relation zum tatsächlichen Bedarf veröffentlichen
Darüber hinaus forderte der Deutsche Ärztetag die Bundesländer dazu auf, alle in den Krankenhausplänen geführten Akutkrankenhäuser dazu zu verpflichten, die Zahl der in den einzelnen Abteilungen eingesetzten Pflegekräfte und deren Qualifikation zu erheben und in Relation zu einem errechneten Bedarf zu setzen. Die entsprechenden Zahlen sollen im Anschluss in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden.
„Die Relation von Behandelnden zu Patienten ist ein wichtiger Faktor mit Auswirkung auf Morbidität und Letalität“, heißt es zur Begründung. „Es ist daher ein Gebot der Fairness den Patientinnen und Patienten gegenüber, die entsprechenden Zahlen offenzulegen.“ Regelungen dieser Art seien in anderen Ländern, zum Beispiel in Teilen der USA, bereits Realität.
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