Ärztetag gegen organisierte Sterbehilfe

Nürnberg - Der 115. Deutsche Ärztetag fordert ein Verbot jeder Form der sogenannten organisierten Sterbehilfe. Mit großer Mehrheit und unter viel Beifall wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Es müsse jede Form der gewerblichen oder organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden, denn in der Praxis ließen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren.
Die Ausführungsbestimmungen zum Gendiagnostikgesetz bezeichnete der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, als ein „Musterbeispiel aus dem absurden Theater“. Das sahen die Delegierten offenbar genauso. Das Gendiagnostikgesetz hatte der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) Aufgaben zugewiesen, welche die ärztliche Berufsausübung wesentlich betreffen.
Die von der GEKO erarbeiteten Richtlinien missachten nach Auffassung des Ärztetages die „Grundlagen und Strukturen des Fort- und Weiterbildungsrechts der Länder, so dass eine Situation entstanden ist, in der sich Ärztinnen und Ärzte doppelt qualifizieren müssen, um den verschiedenen Rechtsgrundlagen zu genügen. Damit würden Ärztinnen und Ärzten ohne einen erkennbaren Gewinn an Versorgungsqualität unnötige bürokratische Hürden auferlegt, kritisieren die Delegierten.
Kurz vor einer Novellierung des Transplantationsgesetzes begrüßt der Deutsche Ärztetag es, dass „gerade zu schwierigen Fragen, wie der Einwilligung in die Organ- und Gewebespende, ein breit getragener parlamentarischer Konsens gefunden kann“. Der Ärztetag fordert, Ärztinnen und Ärzte als fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende vorzusehen.
Das könne nicht in das Belieben einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gestellt werden. Außerdem sollte ausgeschlossen werden, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen Kenntnis über den Inhalt einer Erklärung zur Organ- und Gewebespenden haben.
Die Delegierten unterstützen den Vorschlag des Bundesrats, das Aufgabenspektrum der Transplantationsbeauftragten, ihre organisatorische Einbindung in das Krankenhaus sowie das Mindestmaß ihrer stellenanteiligen Freistellung gesetzlich zu bestimmen. Krankenhäuser sollten verpflichtet werden, potenzielle Spender zu melden.
Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer alternativlos
Der Deutsche Ärztetag hält es im Interesse der Patientenversorgung für alternativlos, dass die Bundesärztekammer ihrer Richtlinientätigkeit nach § 16 Transplantationsgesetz weiterhin uneingeschränkt nachkommen kann. Eine Empfehlung des Bundesrates, nach der künftig sämtliche Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation, einschließlich der Richtlinien zur Hirntodfeststellung, einem Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums unterstellt werden sollen, wird entschieden abgelehnt.
„Woher ein Regierungsressort die notwendige Sachkompetenz zur Beurteilung medizinischer Sachfragen nehmen sollt, bleibt unklar“, heißt es in der Entschließung. Der Deutsche Ärztetag teilt außerdem die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Forderung des Bundesrates nach einer Untergliederung der Koordinierungsstelle in organisatorisch und finanziell selbstständige Regionen nicht sachgerecht sei.
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