Ausland

Schweizer Kanton Waadt für Sterbehilfegesetz

  • Montag, 18. Juni 2012

Lausanne – Die katholische Kirche im Schweizer Kanton Waadt bedauert die dortige Entscheidung zur gesetzlichen Regelung von Sterbehilfe. Der Bischofsvikar der katholischen Kirche im Kanton Waadt, Marc Donze, erklärte, die Mission der Kirche bleibe auch weiterhin die Begleitung von Personen am Lebensende hin zum Tod. Die Verbindlichkeit von Sterbehilfe in medizinischen Einrichtungen könne eine Banalisierung des Willens mit sich bringen, seinem Leben ein Ende zu setzen, kritisierte er.

Rund 60 Prozent der Bevölkerung in Waadt hatten am Sonntag für eine gesetzliche Regelung von Sterbehilfe in Krankenhäusern und Pflegeheimen gestimmt. Bei der Abstimmung hatten zwei Varianten zur Wahl gestanden. Die Sterbehilfeorganisation „Exit“ wollte eine Verpflichtung öffentlicher Pflegeheime durchsetzen, ihren Insassen auf Wunsch ein Recht auf Beihilfe zum Suizid zu gewähren. Der nun angenommene Gegenvorschlag der Kantonsregierung sieht Beihilfe zum Suizid nur unter bestimmten Bedingungen vor.

Demnach soll ein geplanter Freitod ausschließlich jenen Heimbewohnern oder Patienten erlaubt sein, die an einer unheilbaren Krankheit leiden. Ein Arzt soll die Urteilsfähigkeit der Betroffenen bestätigen; angehört werden müssen auch das Pflegepersonal und die Angehörigen. Zudem müssen die Betroffenen über die Möglichkeiten schmerzlindernder Pflege informiert worden sein.

Auch der Kanton Zürich will die Beihilfe zum Suizid demnächst per Gesetz regeln. Es solle sichergestellt werden, dass „die begleiteten Suizide in ethisch korrekten Bahnen verlaufen“, so der Zürcher Justizdirektor Martin Graf. Zudem sollen ausländische Sterbewillige künftig den finanziellen Aufwand von Polizei, Amtsarzt und Untersuchungsbehörden übernehmen.

Das Sterbehilfegesetz soll Standards für Organisationen festlegen und Vorschriften für die Begleitung erlassen. Vor allem solle sichergestellt werden, dass die sterbewillige Person aus eigenem und freiem Willen handelt, so Graf.

kna

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