Ärzteverein erwägt Verfassungsbeschwerde gegen Masernimpfpflicht

Berlin – Nach dem Bundestagsbeschluss für eine Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen erwägt der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ rechtliche Schritte.
Man wolle Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen und unterstützen, sagte der Vorsitzende, Michael Friedl, der Rheinischen Post. Eine so drastische Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung sei durch die Masernfälle in Deutschland nicht zu rechtfertigen.
Wie der Verein auf Anfrage erläuterte, wollen die Ärzte prüfen, welche Aussicht auf Erfolg eine Verfassungsbeschwerde hätte – ältere wegen eines Eingriffs in die Berufsfreiheit, jüngere auch als unmittelbar von einer Impfpflicht Betroffene. Unterstützt werden sollten zudem auch Eltern oder andere betroffene Menschen.
Der Bundestag hatte gestern zum stärkeren Schutz vor der hoch ansteckenden Krankheit ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme in Kitas oder Schulen nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind.
Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen.
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