Ärzteschaft

Ärztevertreter für Aussetzung der einrichtungsbezo­genen Impfpflicht

  • Freitag, 1. Juli 2022
/dpa, Matthias Bein
/dpa, Matthias Bein

Jena – Ärzteverbände und Vertreter von Krankenhäusern in Thüringen haben ein Aussetzen der Coronaimpf­pflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zumindest bis Herbst gefordert.

Dann solle neu überlegt und mit Blick auf erneut zunehmende Infektions­zahlen auch eine allgemeine Impf­pflicht wieder diskutiert werden, erklärten Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft, der Landes­verband von Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und das Universitätsklinikum Jena.

Zwar sei die seit März geltende Impfverpflichtung für dieses Personal eine „vernünftige, begrüßenswerte Ent­scheidung“ gewesen. Ihr hätte aber „unbedingt“ im zweiten Schritt zügig die allgemeine Coronaimpfpflicht folgen müssen. Immer noch sei es notwendig, Impflücken zu schließen und eine potenzielle Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.

Die allgemeine Impfpflicht war im Bundestag gescheitert. Derzeit führe die Teilimpfpflicht zu unnötigem Druck, Benachteiligung und habe personelle Probleme in der ohnehin mit Fachkräftemangel kämpfenden Branche zur Folge, so die Verbände.

„Wir können uns das fehlende Personal in der jetzigen Situation nicht leisten.“ Zudem gebe es in den Einrich­tungen inzwischen sehr gute Möglichkeiten, Beschäftigte und Patienten vor Infektionen zu schützen.

Bis Ende Mai waren nach früheren Angaben des Gesundheitsministeriums thüringenweit knapp 11.000 unge­impfte Beschäftigte in den von der seit Mitte März geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen gemeldet worden.

Zur Einordnung: Allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten in Thüringen rund 60.000 Men­schen. Die Impfverpflichtung betrifft aber auch Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste und weitere Ge­sundheitsbereiche. Sie gilt bis Ende 2022. Ursprünglich war sie als Vorgriff auf eine allgemeine Impfver­pflichtung gedacht.

dpa

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