ÄZQ schließt Clearingverfahren für Arztbewertungsportale ab
Köln – Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) die Qualität von zehn Arztbewertungsportalen untersucht. Das Ergebnis: Das beste Portal erfüllte die vorgegebenen Qualitätsmerkmale zu 85 Prozent, das schlechteste zu 30 Prozent.
Anhand des von BÄK und KBV definierten Kriterienkatalogs „Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale“ untersuchte das ÄZQ dabei rechtliche Vorgaben, Datenschutzfragen, Transparenz, den Schutz vor Missbrauch und Nutzerfreundlichkeit der Bewertungsportale.
Demnach hielten sich zwar nahezu alle Portale an die rechtlichen Vorgaben, wiesen aber insbesondere bei der Kommunikation mit den Ärzten gravierende Mängel auf. „Kein Portal erfüllte die hier vorgegebenen Kriterien“, kritisierte das ÄZQ. Zudem hätten nur wenige Betreiber Ärzten die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung eingeräumt oder Angaben zur Aktualität der Arzteinträge gemacht.
Vor diesem Hintergrund kündigten etliche Portalbetreiber an, ihr Angebot entsprechend zu überarbeiten. So sind laut ÄZQ inzwischen beispielsweise Möglichkeiten zum Widerspruch gegen die Aufnahme in das Verzeichnis auf den meisten Webseiten zu finden oder sollen demnächst eingerichtet werden. „Damit haben sowohl der Kriterienkatalog als auch das Clearingverfahren bereits jetzt die Portallandschaft verändert“, verwies das Institut.
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