Aktionärsstreit beim Rhön-Klinikum spitzt sich zu
Melsungen/Bad Neustadt – Der Streit um die sogenannte 90-Prozent-Hürde bei der fränkischen Rhön-Klinikum AG spitzt sich zu. Der Großaktionär B.Braun Holding bekräftigte heute, seine Anfechtungsklage gegen eine Abschaffung dieser Hürde aufrechtzuerhalten.
Nach eigenen Angaben besitzen die beiden Großaktionäre B.Braun Holding und Asklepios jeweils rund fünf Prozent der Rhön-Aktien. Laut der 90-Prozent-Hürde verfügten sie damit bislang über eine sogenannte Sperrminorität, mit der sie wichtige Unternehmensentscheidungen blockieren konnten.
Bei der vergangenen Rhön-Hauptversammlung am 12. Juni waren die B.Braun-Vertreter wegen angeblicher Formfehler nicht zugelassen worden. In der Versammlung kippten die übrigen Vertreter die 90-Prozent-Hürde. Sollte dies Bestand haben, verlieren B.Braun und Asklepios bei Rhön wesentlich an Einfluss.
B.Braun und Asklepios wollten die Hürde besonders deswegen erhalten, weil sie verhindern wollen, dass der Dax-Konzern Fresenius Rhön übernimmt. Dieser will mit Zustimmung von Rhön-Gründer Eugen Münch den größten deutschen Klinikkonzern schmieden. Dieser könnte den Medizintechnik-Hersteller B. Braun künftig als Zulieferer ausschließen.
Rhön hatte gestern mitgeteilt, dass man die beschlossene Satzungsänderung – also den Wegfall der Sperrminorität – nun ins Handelsregister eintragen wolle. Eine von B. Braun angekündigte Klage sei bislang nicht eingegangen und außerdem nicht stichhaltig. Dem widerspricht B. Braun und kündigte an, die Klage in der gesetzlichen Frist von einem Monat bis zum 12. Juli beim Landgericht Nürnberg-Fürth einzureichen.
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