Aktualisierte S3-Leitlinie zum Ovarialkarzinom erschienen
Berlin – Im Rahmen des „Leitlinienprogramms Onkologie“ ist eine aktualisierte Version der 2013 erschienenen S3-Leitlinie zur „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ erschienen. Träger des Programms sind die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe. Federführende Fachgesellschaft dieser Leitlinie ist die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).
„Leitlinien fassen das aktuelle Wissen zusammen und leiten daraus medizinische Handlungsempfehlungen ab. Angesichts des raschen Zuwachses an medizinischem Wissen, ist es wichtig, dass sie kontinuierlich auf ihre Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls auch kurzfristig aktualisiert werden“, sagte Uwe Wagner, Leiter des gynäkologischen Krebszentrums Marburg und Koordinator der Leitlinie. Die DGGG kündigte an, die neue Version sei der erste Schritt hin zu einem „Living-Guideline-Konzept“, das eine jährliche Leitlinien-Aktualisierung vorsehe.
Besonders wichtig bei der Aktualisierung war die Einführung neuer Medikamente: Für die Behandlung von Patientinnen mit einem wiederkehrenden platinsensiblen Ovarialkarzinom und einer nachgewiesenen Mutation im BRCA1- oder BRCA2-Gen steht seit 2014 das erste Medikament aus der Reihe der sogenannten PARP-Inhibitoren zur Verfügung.
Diese Wirkstoffe blockieren ein Enzym, das an der DNA-Reparatur beteiligt ist. Bei Patientinnen mit einer Mutation in den BRCA-Genen lässt sich durch eine Erhaltungstherapie mit PARP-Inhibitoren das progressionsfreie Überleben verbessern. Die Sichtung der verfügbaren Evidenzen ergab außerdem, dass Kombinationschemotherapien für Patientinnen mit einem Platin-resistenten Rückfall keine Vorteile bringen.
Das Ovarialkarzinom ist die fünfthäufigste Tumorerkrankung der Frau. Aufgrund der fehlenden Frühsymptome erfolgt die Diagnose in rund 60 Prozent aller Fälle in fortgeschrittenen Stadien. Daraus resultiert eine relativ niedrige Fünf-Jahres-Überlebensrate von weniger als 40 Prozent.
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