Ärzteschaft

Aktuelle Digitalisierungs­fristen laut KBV kaum zu halten

  • Freitag, 30. April 2021
/everythingpossible, stock.adobe.com
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Berlin – Die vorgesehenen Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematik­infrastruktur (TI) sind „wahrscheinlich nicht einzuhalten“. Dies sagte Thomas Kriedel, Mitglied des Vor­stands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute.

In der zweiten Jahreshälfte sollen laut Gesetzgeber mit der elektronischen Patientenakte (ePA), der elek­tronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) mehrere TI-Anwendungen in den Arztpraxen starten.

„Die Digitalisierung läuft. Allerdings starten wir jetzt demnächst die großen Massenanwendungen und da gibt es einiges an Fristen noch zu beachten, die wahrscheinlich nicht einzuhalten sind“, erläuterte Kriedel. Zum Einen gebe es Verzug bei der notwendigen technischen Grundausstattung der Praxen, zu­dem bestehe aufgrund der Coronaimpfkampagne eine zusätzliche Belastung.

Die größten Probleme bereite der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), so Kriedel. Es gebe lange Lieferfristen von bis zu acht Wochen und noch länger. „Und das ist jetzt schon abzusehen, dass nicht alle Ärzte zum 1. Juli einen elektronischen Heilberufe Ausweis zur Verfügung haben. Und damit läuft auch die Forderung des Gesetzgebers ins Leere.“

Kriedel zielte insbesondere auf die gesetzliche Vorgabe ab, nach welcher die Arztpraxen ab Juli ePA-ready sein sollen. Hierfür brauche es neben den Konnektorupdates und der Verbindung zwischen PVS-System und Konnektor zwingend auch einen eHBA. Auch bei den nötigen Softwareanpassungen der Konnektoren und des PVS-Systems sei noch Arbeit zu leisten.

Da faktisch die Fristen zum 1. Juli nicht gehalten werden könnten, erwarte man vom Gesetzgeber, dass er dies zur Kenntnis nimmt und die vorgesehenen Sanktionen aufhebt – zumindest aber die Fristen entsprechend verlängert.

Auch die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) solle nochmal verscho­ben werden, so Kriedel. Da der entsprechende Feldtest erst Mitte August starten soll, bleibe sonst kaum Zeit, die Ergebnisse und festgestellte Mängel zu berücksichtigen.

Wie die KBV mitteilte, können Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die noch nicht an die TI ange­schlos­s­en sind, den dafür erforderlichen Praxisausweis bis zum 31. Mai 2021 auch ohne Vorhandensein eines eHBA bestellen. Es reiche der Nachweis, dass ein eHBA bestellt ist.

„Sollten die Lieferschwierigkeiten andauern, wird sich die KBV erneut an das Bundesgesundheits­minis­terium wenden und eine Fristverlängerung fordern“, kündigte Kriedel an.

aha

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