Ärzteschaft

Ältere Konnektoren: Laufzeit endet, Praxen müssen jetzt reagieren

  • Freitag, 31. Oktober 2025
/Elnur, stock.adobe.com
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Berlin – Praxen, die noch ältere Konnektoren besitzen, sollten jetzt genau hinsehen. Die Laufzeit vieler älterer Geräte läuft zum Jahresende ab. Ab dem 1. Januar 2026 ist damit dann kein Zugriff mehr auf die Telematikinfrastruktur (TI) oder auf das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) möglich.

Die Folgen können nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erheblich sein. Anwendungen können dann zum Großteil nicht oder nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden.

In den meisten Fällen, zum Beispiel bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, müsste dann auf die papiergebundenen Ersatzverfahren zurückgegriffen werden. Arzneimittelverordnungen müssten auf dem Papierrezept ausgestellt werden.

Betroffen sind der KBV zufolge vor allem Geräte, die vor zwei Jahren bereits eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Die KBV rät Praxen, sich jetzt schnellstens um Ersatz zu kümmern und einen Austausch zu beauftragen.

Hintergrund ist, dass die älteren Geräte ausschließlich ein älteres Verschlüsselungsverfahren nutzen, das bis zum Jahresende durch ein leistungsfähigeres und sichereres Verfahren ersetzt wird. „Ihre Laufzeit endet unabwendbar am 31. Dezember, sie sind danach nicht mehr einsetzbar. Neuere Konnektoren und TI-Gateways hingegen sind bereits ECC-fähig“, schreibt die KBV dazu.

Praxen, die unsicher sind, ob sie betroffen sind, können von ihrem IT-Dienstleister oder Praxissoftwarehersteller erfahren, ob der Konnektor zur Nutzung des neuen ECC-Verschlüsselungsverfahrens geeignet ist oder ob er ausgetauscht werden muss. „Alternativ kann auch ein Wechsel zu einem TI-Gateway sinnvoll sein – dies sollte ebenfalls mit dem Dienstleister besprochen werden“, rät die KBV.

Das TI-Gateway ist eine Alternative zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und von der Gematik zugelassen. Die Praxis benötigt dabei keinen eigenen Konnektor mehr, der in den eigenen Räumen steht. Die Anbindung an die TI läuft stattdessen über ein Rechenzentrum.

Betroffen sind aber nicht nur Konnektoren. Auch andere TI-Komponenten, die in der Praxis genutzt werden, sind von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens zum Jahresende betroffen. „Ärzte und Psychotherapeuten sollten möglichst auch darüber mit ihrem TI-Dienstleister sprechen und schnellstens klären, ob weitere Komponenten in ihrer Praxis ausgetauscht werden müssen“, so die KBV.

Ausgetauscht werden müssen zum Beispiel alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0, die ausschließlich RSA-fähig sind. Diese Arztausweise müssen auch dann schnellstens ersetzt werden, wenn ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Die KBV betont, ohne neuen eHBA können betroffene Praxen ab Januar keine elektronischen Rezepte ausstellen. Der Ausweis wird für die elektronische Signatur benötigt.

EB

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