Ärzteschaft

Gematik warnt vor Konnektoren und Kartenterminals mit nicht mehr zugelassener Software

  • Freitag, 6. Juni 2025
/Val Thoermer, stock.adobe.com
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Berlin – Vor dem Betrieb von Konnektoren und Kartenterminals mit veralteter, nicht mehr zugelassener Software warnte heute die Gematik. Die verantwortlichen Leistungserbringerinstitutionen als Betreiber dieser Geräte seien „dringend angehalten, eine entsprechende Aktualisierung durchzuführen“.

In der Telematikinfrastruktur (TI) werden Konnektoren und Kartentermials mit verschiedenen Softwareversionen betrieben. Diese Version durchlaufen jeweils einen Zulassungsprozess und sind nur für einen bestimmten Zeitraum zu verwenden.

Damit wird laut Gematik das Ziel verfolgt, die Operabilität und Sicherheit innerhalb der TI sicherzustellen. Zur Gewährleistung dessen überprüfe man regelmäßig alle auf den relevanten Geräten betriebenen Softwareversionen.

In diesem Zusammenhang sei festgestellt worden, dass derzeit noch Konnektoren und Kartenterminals mit nicht mehr zugelassener Software betrieben werden. Die betroffenen Institutionen würden neben dem Hinweis der Gematik zusätzlich von ihrem zuständigen Zugangsdienstanbieter über die notwendigen Maßnahmen informiert.

Betreiber von abgelaufenen Firmwareversionen werden nach mehrmaliger Ansprache durch die Zugangsdienstanbieter und auf explizite Weisung der Gematik für den Zugang zur Telematikinfrastruktur gesperrt, so die ausdrückliche Warnung. Bei besonders kritischen Firmwareversionen des Konnektors sperre dieser automatisch den TI-Zugang.

Folgende Softwareversionen sind nicht mehr zugelassen und entsprechend dringend durch eine aktuellere zu ersetzen:

Liste-TI-Firmware.jpg

Wie die Gematik erläuterte, kann sich ein gesperrtes Gerät erst nach Implementierung einer zugelassenen Firmwareversion wieder mit der TI verbinden. Erst danach sind die einzelnen Anwendungen und Dienste der TI wieder nutzbar. Da die Aktualisierung der Software ohne TI-Zugang nicht per Fernwartung durchgeführt werden kann, sei gegebenenfalls ein Vor-Ort-Einsatz eines Dienstleisters notwendig.

EB/aha

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